Rehabilitationsträger

Leistungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben

Rehabilitationsträger

Unter der Teilhabe am Arbeitsleben wird definiert, dass Leistungen erbracht werden, um die Erwerbsfähigkeit behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern. Hierzu zählen auch Hilfen zur Wohnraumanpassung.

Leistungserbringer sind:

  • die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
  • die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
  • die Träger der öffentlichen Jugendhilfe
  • die Träger der Eingliederungshilfe
  • die Träger des Rechts der sozialen Entschädigung (Versorgungsamt)
  • die Bundesagentur für Arbeit (örtliche Agenturen für Arbeit)

Die Aussagen unter den Überschriften „Gesetzliche Unfallversicherung“ und „Träger des Rechts der sozialen Entschädigung (Versorgungsamt)“ gelten auch für Anträge die im Rahmen des Sozialgesetzbuchs Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen - bei diesen Trägern beantragt werden.

 

Leistungen die aufgrund der sehr besonderen Lebenslagen ggf. durch die Träger