Gesetzliche Rentenversicherung und Integrationsamt

Leistungen zur Wohnungsanpassung an Behinderungen durch Rentenversicherungsträger

Geldscheine (www.pixabay.com). Hinzugefügter Schriftzug: Rentenversicherung, Integrationsämter

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) besteht aus 16 eigenständigen Trägern. Jeder Träger bearbeitet die Anträge in eigener Zuständigkeit. Wenden Sie sich immer an ihre zuständige DRV. Leistungen werden in Form von Wohnungshilfen gewährt.

Wohnungshilfen sind Förderbeträge, die für den behindertengerechten Um- und Ausbau des Wohnbereichs beantragt werden können. Die Baumaßnahmen müssen dazu beitragen, den Arbeitsplatz möglichst barrierefrei und selbständig zu erreichen. Bei der Rentenversicherung sind diese auf den Bereich vor der Haus- bzw. vor der Wohnungstür beschränkt, weil Maßnahmen innerhalb des Wohnbereichs zur persönlichen Lebensführung gehören. Neben persönlichen / medizinischen Tatbeständen müssen auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, wie die Mindestversicherungszeit von 15 Jahren, erfüllt sein. 

Leistungen zur Wohnungsanpassung an Behinderungen durch Integrationsämter

Das Integrationsamt kann für Selbständige und Beamte zuständig werden, die keinen vorrangigen Rehabilitationsträger haben. Es ist selbst jedoch kein Rehabilitationsträger.

Das Integrationsamt kann im Rahmen seiner Zuständigkeit für die begleitende Hilfe im Arbeitsleben aus den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln auch Geldleistungen erbringen, insbesondere an schwerbehinderte Menschen zum Beispiel auch zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung.