Steuerliche Abzugsfähigkeit
Steuererleichterungen für behindertengerechte Umbaumaßnahmen beim Finanzamt beantragen
Die Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau eines Hauses oder einer Wohnung können laut Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22.10.2009 neben dem Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden (BFH VI R 7/09).
Gewährte Zuschüsse von einem Kostenträger, bspw. der Pflegeversicherung, sind von den Kosten abzuziehen. Als Nachweis der medizinischen Notwenigkeit kann bspw. der Bescheid eines gesetzlichen Trägers der Sozialversicherung, der Sozialleistungen über die Bewilligung eines pflege- bzw. behinderungsbedingten Zuschusses oder das Gutachten des Medizinischen Dienstes bzw. des Sozialmedizinischen Dienstes dienen.