Versorgungsamt
Träger des Rechts der sozialen Entschädigung
Personen die unverschuldet zu Schaden gekommen sind, haben ggf. in bestimmten Fällen Anspruch auf Entschädigung. Dazu zählen u.a. Opfer von Gewalttaten, Kriegsopfer, Ereignisse im Zusammenhang mit dem Zivildienst, anerkannte Impfschäden, SED-Unrecht.
Das Soziale Entschädigungsrecht wurde durch das am 1. Januar 2024 in Kraft getretene Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung (SGB XIV) umfassend reformiert. Der Teilhabegedanke soll durch das neue SGB XIV gestärkt werden. Informieren Sie sich bei Ihrem Versorgungsamt Bereich Soziales Entschädigungsrecht, welcher Leistungsträger ggf. zuständig ist.