Tipps zur Versorgung mit Hilfsmitteln über die Kranken- und Pflegekassen

Was sind Hilfsmittel? Wer hat Anspruch? Wie beantragt man Hilfsmittel? Was sollte im Rezept stehen? Wer zahlt was? Zu diesen und anderen Fragen finden Sie hier Tipps und weiterführende Hinweise.

Was sind Hilfsmittel / Pflegehilfsmittel?

Tipps zur Hilfsmittelversorgung über die Kranken-/Pflegekasse

Collage mit 18 kreisförmig dargestellten Handicaps

Hilfsmittel sind Produkte, die den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern, einer drohenden Behinderung vorbeugen oder eine Behinderung ausgleichen.

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Wer hat Anspruch auf Hilfsmittelversorgung?

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Symbolbild: Pflegezimmer mit einer Frau im Bett und einem Mann sitzend auf dem Bett

Gesetzlich und privat Krankenversicherte steht ggf. eine Hilfmittelsversorgung zu. Pflegebedürftige können auch Pflegehilfsmittel beantragen.

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Wie beantragt man Hilfsmittel?

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Collage: Ein Mann schiebt eine Frau im Rollstuhl

Zuerst sollte man sich beraten lassen, anschließend vom Arzt ein passendes Rezept besorgen und dies beim Sanitätshaus oder der Krankenkasse abgeben.

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Was sollte im Rezept stehen?

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Symbolbild: Strichzeichnung einer Hand mit Stift

Auf dem Rezept sollte das benötigte Hilfsmittel genau bezeichnet und speziell erforderliche Funktionen zusätzlich beschrieben werden. 

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Wer zahlt was? Höhe der Zuzahlungen?

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Symbolbild: Skizze einer Geldbörse

Zuständig sein können z.B. die Kranken- oder Pflegekasse, die Rentenversicherung, das Integrationsamt, das Sozialamt oder die Arbeitsagentur.

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Welche Hilfen muss man selbst bezahlen?

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Illustration eines Sessels

"Gegenstände des täglichen Lebens" die auch von Menschen ohne Krankheit oder Behinderung genutzt werden, müssen selbst bezahlt werden.

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Wenn der Antrag abgelehnt wird?

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Symbolbild: Ein Mann wehrt mit einer Hand ab, mit der anderen notiert er etwas

Zuständig sein können z.B. die Kranken- oder Pflegekasse, die Rentenversicherung, das Integrationsamt, das Sozialamt oder die Arbeitsagentur.

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Wo gibt es eine Hilfsmittelberatung?

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Symbolbild: Eine Frau und ein Mann begrüßen sich. Über den Personen sind Sprechblasen gezeichnet.

Versicherte, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, haben einen Anspruch auf individuelle Beratung durch einen Pflegeberater.

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