Was sind Hilfsmittel bzw. Pflegehilfsmittel?

Hilfsmittel sind Produkte, die im Einzelfall notwendig sind, um Menschen mit einer Erkrankung, Behinderung oder altersbedingten Einschränkungen im Alltag zu unterstützen.

Dies können bewegliche Hilfsmittel sein, wie z.B. Anziehhilfen, Bade- und Duschhilfen, Brillen, Gehstöcke, Hörgeräte, Rollatoren oder Rollstühle.

„Hilfsmittel sollen den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern, einer drohenden Behinderung vorbeugen oder eine Behinderung ausgleichen (§ 33 Abs.1 SGB V)."

Letztendlich sollen mit ihnen Menschen in ihrer selbständigen Lebensführung unterstützt werden.

Hilfsmittel, die von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) grundsätzlich  bewilligt werden können, sind in einem Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt. Allerdings gibt es auch die Möglichkeit, dort nicht aufgeführte Hilfsmittel im Rahmen einer gut begründeten Einzelfallentscheidung zu bekommen.

Was unterscheidet Pflegehilfsmittel von Hilfmitteln?

Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse übernommen, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Sie sind ebenfalls im Hilfsmittelverzeichnis eingetragen und dienen hauptsächlich dazu, Beschwerden des zu pflegenden Menschen zu lindern, ihm ein selbständigeres Leben zu ermöglichen und die Pflege für die Pflegeperson zu erleichtern.

Es gibt zwei Arten von Pflegehilfsmitteln:

  • technische Pflegehilfsmittel, z.B. Pflegebett, mobiler Patientenlifter, Pflegerollstuhl
  • zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind z. B. saugende Bettschutzeinlagen, Fingerlinge, Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Gesichtsmasken

Ein Rezept ist bei Pflegehilfsmitteln grundsätzlich nicht erforderlich, es ist jedoch ratsam, dennoch die Notwendigkeit durch einen Arzt begründen zu lassen.

Verbrauchs-Pflegehilfsmittel müssen durch einen Leistungserbringer, z.B. einer Apotheke bezogen werden. Die Kosten sind durch eine Pauschale abgedeckt. Der Antrag auf Kostenübernahme wird hier direkt vom Leistungserbringer gestellt. Sollte die Pauschale allerdings nicht ausreichen (zur Zeit beläuft sich der Pauschalbetrag auf 40€/Monat), muss der Rest auf eigene Kosten oder durch andere Kostenträger getragen werden.

Sollte ein Hilfsmittel nicht eindeutig der Kranken- oder Pflegekasse zuzuordnen sein, regeln dies die Versicherungen untereinander.