Es gibt viele Produkte, die auch von Menschen ohne Krankheit oder Behinderung genutzt werden. Dazu zählen zum Beispiel sogenannte Seniorenbetten, Komfortmatratzen, komfortable Fahrräder, sogenannte Alltagshilfen wie spezielle Essbestecke, Trinkbecher oder rutschhemmende Matten. Krankenkassen nennen sie „Gegenstände des täglichen Lebens“.
Diese "Gegenstände des täglichen Lebens" können zwar im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt sein, haben aber keine sogenannte Hilfsmittelnummer. Da diese Produkte auch von gesunden Menschen genutzt werden, entfällt hier die Leistungspflicht der Krankenkasse. Man kann diese Produkte z.B. in Sanitätshäusern, im Einzelhandel oder im Internet kaufen.
Des Weiteren sind Hilfsmittel von geringem oder umstrittenem therapeutischen Nutzen oder geringem Abgabepreis von der Kostenübernahme durch die Krankenkasse ausgeschlossen.