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Ratgeber "Schuhanzieher"

Bei der Nutzung eines extra langen Schuhanziehers entfällt das Bücken.

Hilfsmittelbespiele

  • Ein langer Schuhlöffel, rechts wird dargestellt, dass Schuhe damit angezogen werden können, ohne dass man sich bücken muss.

    Extralanger Schuhanzieher

    © Thomashilfen
  • Schuhanzieher mit Federelement

    Schuhanzieher mit Federelement

    © Die Schuhanzieher

Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!

Der Schuhanzieher hilft bei Bewegungseinschränkungen, Versteifungen oder Schmerzen in der Wirbelsäule, in der Hüfte oder/und im Kniegelenk und bei Gleichgewichtsstörungen.

  • Mit unterschiedlichen Längen (von 60 bis 90 cm)
  • Mit oder ohne verdicktem Griffbereich
  • Aus unterschiedlichen Materialien (meist Kunststoff, Edelstahl oder Alu)
  • Es gibt auch Teleskop-Schuhanzieher (ca. 60 cm – 90 cm), die auf die Personengröße eingestellt werden können. Im zusammengeschobenen Zustand wird ein Transport in einer Tasche oder Koffer erleichtert.
  • Schuhanzieher können mit einer flexiblen Feder ausgestattet sein.

Gegebenenfalls sollte eine Sitzgelegenheit beim Schuhanziehen genutzt werden, um Stürze zu verhindern.

Ergänzend zu den Ratgeberinformationen finden Sie hier Links zu Videos bei YouTube. Die Links dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Empfehlung dar. Gerne können Sie uns einen Vorschlag zur Einbindung eines weiteren Videos machen. Bitte senden Sie den entsprechenden Link an info@online-wohn-beratung.de. Besten Dank!

Das Produkt muss selbst bezahlt werden.
Schuhanzieher gelten als Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens und sind somit nicht als Hilfsmittel anerkannt.