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Ratgeber "Stabilisationsschuhe"

Stabilisationsschuhe können bei Lähmungszuständen der Füße eingesetzt werden. Die erhöhten Stiefel sind industriell konfektioniert hergestellt. Eingearbeitete Verstärkungselemente stabilisieren das Sprunggelenk und eine hohe Fersenkappe gleicht eine vorhandene Fußhebeschwäche aus.

Hilfsmittelbeispiel

Stabilisationsschuh, zum Beispiel bei Schädigung des Peroneusnervs mit Lähmung der Fußhebemuskulatur

Stabilisationsschuh, zum Beispiel bei Schädigung des Peroneusnervs mit Lähmung der Fußhebemuskulatur

© Florett GmbH

Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!

Der Stabilisationsschuh kann bei Lähmungszuständen der Füße eingesetzt werden.

  • Mit Klettverschluss oder Schnürung
  • Mit eingearbeiteter Stabilisierung oder mit ausreichend Platz für eine Orthese

Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Einige Stabilisationsschuhe sind im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert werden.

Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.