Verbandschuhe bieten genügend Platz für einen Fuß mit einem Wundverband, Lymphbandagen oder für individuelle Polsterungen. Sie sind aus einem waschbaren Textilmaterial hergestellt und sehr leicht. Außerdem sind sie zum Anziehen ausreichend weit zu öffnen und ermöglichen durch Klettverschlüsse eine Weitenregulierung.
Ratgeber "Verbandschuhe"
Hilfsmittelbeispiele
Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!
Ein Verbandsschuh kann nach einer Fuß-OP, bei sonstigen Wunden oder lymphatischen Ödemen im Bereich des Fußes eingesetzt werden.
- Es gibt Verbandschuhe für die Kurzzeit- und für die Langzeittherapie. Manche Modelle sind nur für den Innenbereich, andere für den Innen- und Außenbereich geeignet.
- Aus verschiedenen Materialien (meist Textilmaterial)
- Verschiedene Schuhschnitte, Sohlen und Absätze
- Unterschiedliche Schuharten (Stiefel, Halbschuhe, Sandalen)
Es sollte unbedingt mit dem behandelten Arzt abgesprochen werden, wie lange eine Belastung/Teilbelastung des erkrankten Fußes in dem Schuh zulässig ist.
Ergänzend zu den Ratgeberinformationen finden Sie hier Links zu Videos bei YouTube. Die Links dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Empfehlung dar. Gerne können Sie uns einen Vorschlag zur Einbindung eines weiteren Videos machen. Bitte senden Sie den entsprechenden Link an info@online-wohn-beratung.de. Besten Dank!
Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Einige Verbandschuhe sind im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert werden.
Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.