Die Anti-Rutsch-Produkte verhindern durch das Erzeugen von Haftung ungewolltes Rutschen von Gegenständen.
Ratgeber "Anti-Rutsch Hilfen für den sicheren Halt von Bechern und Tellern"
Hilfsmittelbeispiele
Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!
Antirutsch-Hilfsmittel eignen sich für Personen mit eingeschränkter Arm- und/oder Handkraft, für Einhänder und bei Koordinationsschwierigkeiten.
- Antirutsch-Matten: Sie gibt es in verschiedenen Größen, Formen und Farben. Die Matten haften von beiden Seiten ohne zu kleben. Sie können z. B. das Verrutschen eines Tellers beim Essen verhindern.
- Antirutsch-Rollen: Hier ist das Material dünner als das der Matten und wird als Meterware angeboten.
- Antirutsch-Band: Dünnes Material, das in lange und schmale Streifen geschnitten wurde. Das Band kann z. B. um einen Besteckgriff gewickelt werden, um ihn rutschfest zu machen.
Unter Umständen erfüllt auch ein feuchtes Schwammtuch als Unterlage den gleichen Zweck.
Ergänzend zu den Ratgeberinformationen finden Sie hier Links zu Videos bei YouTube. Die Links dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Empfehlung dar. Gerne können Sie uns einen Vorschlag zur Einbindung eines weiteren Videos machen. Bitte senden Sie den entsprechenden Link an info@online-wohn-beratung.de. Besten Dank!
Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Einige Antirutsch-Hilfsmittel sind als Adaptionshilfen im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert werden.
Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.
Einige Produkte müssen teilweise selbst bezahlt werden.