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Ratgeber "Halter für Löffel, Gabel und Messer"

Ist es schwer oder überhaupt nicht möglich, das Besteck zu greifen, kann ein Halter für das Besteck helfen. Dieser wird an der Hand befestigt.

Hilfsmittelbeispiel

Besteck-Halter für Löffel, Messer und Gabel

Besteck-Halter für Löffel, Messer und Gabel

© Thomashilfen

Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!

Bei beeinträchtigter Greiffunktion oder bei Gelenkschmerzen der Hand kann der Einsatz eines Besteckhalters sinnvoll sein.

  • Handklammer: Eine Kunststoffspange kann über die Hand gestreift werden. Diese Spange ist mit einer in Größe und Winkel verstellbaren Halterung für die Aufnahme des Essbestecks ausgestattet.
  • Anpassbare Handklammer: Die Handspange ist aus einem formbaren Material und kann so sehr genau angepasst werden. Das Besteck ist meist fest an der Halterung angebracht.
  • Riemen, Gurtband: Die Riemen aus Leder oder Textilmaterial werden um die Hand gelegt und meist durch ein Klettband verschlossen. Das Besteck wird in eine kleine aufgenähte Halterungs-Tasche gesteckt.
  • Handmanschette: An dieser befindet sich eine kleine Öffnung, in die das Essbesteck gesteckt werden kann. Das Hilfsmittel wird mit einem Klettverschluss an der Hand befestigt.

  • Bei der Nahrungsaufnahme sollte immer eine aufrechte Sitzhaltung eingenommen werden. Eine passende Sitzgelegenheit (kein Bett) und ein ausreichend großer Tisch sind unbedingt notwendig.
  • Vorsicht bei Schluckstörungen! Ein Arzt sollte die Ursache feststellen und gegebenenfalls logopädische Behandlungen verordnen. Teilweise ist es besser, die Nahrung zu pürieren oder anzudicken.
  • Der Hilfsmittelnutzer muss über eine gewisse Geschicklichkeit verfügen, weshalb der Hilfsmitteleinsatz geübt werden sollte. Falls der Nutzer nicht in der Lage ist, selbständig zu üben, kann auch eine Ergotherapeutin ein ärztlich verordnetes Selbsthilfetraining durchführen.

Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Einige Essbesteck-Halter sind im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert werden.

Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.