Essumhänge schützen die Kleidung vor herunterfallenden Speiseresten oder Flüssigkeiten. Sie sind aus wasserdichtem, teilweise auch aus aufsaugendem Material gefertigt. Die Essschürzen sind waschbar oder als Einweg-Artikel erhältlich.
Ratgeber "Essschürzen, Essumhänge"
Hilfsmittelbeispiele
Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!
Diese Schürzen/Umhänge eignen sich für pflegebedürftige Personen, die durch starke Bewegungseinschränkungen oder Koordinationsschwierigkeiten bei der selbständigen Nahrungsaufnahme viel Kleckern, und bei Personen mit Gesichtslähmungen oder Schluckstörungen.
- Die Essumhänge gibt in aus verschieden Größen und Designs.
- Sie sind in unterschiedlichen Materialien erhältlich.
- Mit unterschiedlichen Verschlussmöglichkeiten (Bänder, Klettverschluss oder Druckknöpfe) erhältlich.
- Teilweise sind sie am unteren Rand mit einer Tasche versehen, um herunterfallende Speisereste aufzufangen.
- Pflegebedürftige Personen empfinden das Tragen dieser Essumhänge teilweise als erniedrigend. Die Nutzung sollte deshalb auf jeden Fall abgesprochen werden!
- Bei der Nahrungsaufnahme sollte immer eine aufrechte Sitzhaltung eingenommen werden. Eine passende Sitzgelegenheit (kein Bett) und ein ausreichend großer Tisch sind unbedingt notwendig.
Ergänzend zu den Ratgeberinformationen finden Sie hier Links zu Videos bei YouTube. Die Links dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Empfehlung dar. Gerne können Sie uns einen Vorschlag zur Einbindung eines weiteren Videos machen. Bitte senden Sie den entsprechenden Link an info@online-wohn-beratung.de. Besten Dank!
Das Produkt muss selbst bezahlt werden.
Bekleidung ist nicht als Hilfsmittel anerkannt, weil sie als Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens gilt.