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Ratgeber "Brems- und Schiebehilfen für manuelle Rollstühle"

Wenn die Kraft der Begleitperson nicht ausreicht, um einen manuellen Rollstuhl zu schieben und/oder zu bremsen, kann eine Brems- und Schiebehilfe Abhilfe schaffen. Der elektrische Antrieb wird bei Fahrten im Außenbereich einfach an den vorhandenen Rollstuhl gekoppelt und unterstützt das Schieben und Bremsen der Begleitperson.

Das Gerät besteht aus einer Antriebseinheit mit Akku-Pack, diese wird über eine Halterung mit dem Rollstuhl verbunden. Über eine Bedieneinheit, die im Bereich der Schiebegriffe angebracht ist, kann die Begleitperson die Antriebseinheit betätigen. Das Gerät fährt den Rollstuhl vorwärts- und rückwärts und bremst den Rollstuhl bei Gefälle ab. Die Begleitperson muss lediglich hinter dem Rollstuhl herlaufen und mit der Bedieneinheit die Geschwindigkeit regeln (z. B. über einen Gashebel) und lenken. Kleine Akkus liefern die benötigte Energie.

Hilfsmittelbeispiele

  • Ein Frau schiebt einen Rollstuhl.

    Brems- und Schiebehilfen werden eingesetzt, wenn die Begleitperson ebenfalls nicht über genügend eigene Kraft verfügt, einen Rollstuhl zu schieben.

    © Alber GmbH
  • Ein im Rollstuhl sitzender Mann wird von einer Frau geschoben

    Manueller Rollstuhl mit Brems- und Schiebehilfe

    © Alber GmbH
  • Ein im Rollstuhl sitzender Mann wird von einer Frau auf abschüssiger Straßegeschoben

    Manueller Rollstuhl mit Brems- und Schiebehilfe

    © Alber GmbH
  • Brems- und Schiebehilfe für manuelle Rollstühle

    Brems- und Schiebehilfe für manuelle Rollstühle

    © Alber GmbH
  • Brems- und Schiebehilfe für manuelle Rollstühle. Ein im Rollstuhl sitzender Mann wird von junger Frau bergauf geschoben.

    Brems- und Schiebehilfe für manuelle Rollstühle

    © AAT

Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!

Brems- und Schiebehilfen werden eingesetzt, wenn sich die pflegebedürftige Person nicht mehr selbst im Rollstuhl fortbewegen kann und die Begleitperson ebenfalls nicht über genügend eigene Kraft verfügt, einen Rollstuhl zu schieben.

  • Antriebseinheit: Je nach Modell gibt es unterschiedliche Antriebe.

    - Direktantrieb:
    Die am Rollstuhl befindlichen Räder werden direkt über einen Motor angetrieben.

    - Indirekter Antrieb:
    Ein Antriebsrad, das am Boden mitläuft, wird unter dem Rollstuhl montiert. Über diesen Antrieb und den zwei Rollstuhlräder bewegt sich der Rollstuhl.
  • Verschiedene Bedieneinheiten
  • Gewicht: Akku, Bedieneinheit und Antrieb sind einzeln zu tragen, Gesamtgewicht 12 kg bis 28 kg.
  • Max. zulässiges Gesamtgewicht: bis 300 kg
  • Geschwindigkeit: bis zu 6 km/h möglich
  • Steig- und Bremsfähigkeit: max. 20 %
  • Reichweite: bis zu 20 km

© Alber GmbH

Ergänzend zu den Ratgeberinformationen finden Sie hier Links zu Videos bei YouTube. Die Links dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Empfehlung dar. Gerne können Sie uns einen Vorschlag zur Einbindung eines weiteren Videos machen. Bitte senden Sie den entsprechenden Link an info@online-wohn-beratung.de. Besten Dank!

Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Einige Brems- und Schiebehilfen für manuelle Rollstühle (Produktgruppe Kranken- und Behindertenfahrzeuge) sind im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert werden.

Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse..