Mit Hilfe der batteriebetriebenen Zusatzgeräte kann ein handgetriebener Rollstuhl mit wenigen Handgriffen zu einem kleinen Elektrorollstuhl umgebaut werden. Das kann, in Abhängigkeit von den körperlichen Fähigkeiten und der Fingerfertigkeit, vom Nutzer selbst oder von einer Hilfskraft vorgenommen werden.
Das System besteht aus mehreren Teilen, die leicht an den vorhandenen Rollstuhl angebracht werden können. Es gibt zwei unterschiedliche Arten von Antriebstechniken (siehe unten "Ausführungen"). Alle Systeme verfügen zusätzlich zu dem Antrieb über ein Bediengerät, ein Akkupack und zwei Antikippstützen. Das Bediengerät ist mit einer Joysticksteuerung und einem Display ausgestattet und kann wahlweise rechts oder links vor die Armstütze montiert werden. Das Akkupack befindet sich meist in einer Halterung unter der Sitzfläche. Zwei Antikippstützen werden aus Sicherheitsgründen zwischen den Antriebsrädern hinten montiert.
Alle Teile des Zusatzantriebes sind durch Steckhalterungen einfach an dem manuellen Rollstuhl zu befestigen bzw. wieder abzubauen. Somit können der zusammengeklappte Rollstuhl und die Einzelteile des Zusatzantriebes gegebenenfalls im Auto transportiert werden.
Hilfsmittelbeispiele
Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!
Rollstuhl-Zusatzantriebe werden eingesetzt, wenn ein manueller Rollstuhl bedient werden kann, die Restkräfte des Rollstuhlbenutzers aber nicht ausreichen, um sich selbständig im näheren Wohnumfeld mittels Greifreifenantrieb fortzubewegen.
Antriebseinheit
- Radnabenantrieb: Durch batteriebetriebene Motoren, die in die Radnaben der Antriebsräder des Rollstuhls eingebaut sind, wird der Rollstuhl angetrieben.
- Rollstuhl-Aufsteckantrieben: Durch batteriegetriebene Motoren, die über Reibrollen auf die Reifen des Rollstuhls wirken, wird der Rollstuhl angetrieben.
Akku: mit Blei-Gel- oder Lithium-Ionen-Akkus erhältlich
Gewicht Antriebsrad inklusive Akku: ca. 10 kg
Maximal zulässiges Gesamtgewicht: je nach Modell bis 250 kg
Geschwindigkeit: bis zu 6 km/h möglich
Steig- und Bremsfähigkeit: max. 20 %
Reichweite: je nach Modell und Akku bis zu 35 km. Dies ist u.a. auch vom Untergrund, Anwendergewicht, Temperatur und Topografie abhängig.
Steuerung: über einen Joystick
Steuerung durch Begleitperson/Begleitsteuerung: Teilweise kann der elektrische Zusatzantrieb auch durch eine Begleitperson gesteuert werden. Dazu wird eine zusätzliche Steuereinheit an den Schiebegriffen befestigt. Das Gerät wird dann wie eine Brems- und Schiebehilfe gefahren.
Zusatzantrieb oder Elektrorollstuhl: Vor der Bewilligung eines Rollstuhl-Zusatzantriebes wird die Krankenkasse prüfen, ob die Versorgung mit einem Elektrorollstuhl eventuell eine sinnvollere Alternative darstellt.
Fahren auf unebenem Untergrund / Überwinden von Hindernissen: Die kleinen Lenkräder des Rollstuhles können sich bei kleinen Hindernissen gegebenenfalls querstellen, die Räder blockieren dann und der Rollstuhl kann nach vorne kippen.
Testfahrt vor Genehmigung der Krankenkasse: Das Sanitätshaus muss überprüfen, ob eine sachgerechte Bedienung (Fahrtauglichkeit) des Rollstuhles mit elektrischem Zusatzantrieb möglich ist.
Verbreitert den Rollstuhl je nach Modell um 2-5 cm
Ergänzend zu den Ratgeberinformationen finden Sie hier Links zu Videos bei YouTube. Die Links dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Empfehlung dar. Gerne können Sie uns einen Vorschlag zur Einbindung eines weiteren Videos machen. Bitte senden Sie den entsprechenden Link an info@online-wohn-beratung.de. Besten Dank!
Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Einige Zusatzantriebe für Rollstühle (Produktgruppe Kranken- und Behindertenfahrzeuge, Radnabenantrieb, Aufsteckantrieb) sind im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert werden.
Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.