Diese Rollstühle sind ausschließlich für die Nutzung im Außenbereich gedacht. Das Befahren von unebenen Wegen ist aufgrund der Konstruktion kein Problem. Die Rollstühle haben einen guten Geradeauslauf, weil sie über eine direkte Lenkung verfügen und meist einen längeren Radstand haben. Je nach Modell sind Geschwindigkeiten bis 15 km/h möglich und auch die Reichweiten sind höher als bei anderen Elektrorollstühlen.
Die Rollstühle bestehen aus einem Rohrrahmen, großen Antriebsrädern vorn und kleinen Lenkrädern hinten. Die Geschwindigkeitsregelung und die Lenkung erfolgt über eine elektronische Steuerung mit einem Joystick (Steuerknüppel). Die Armlehnen und Fußstützen sind abnehm- oder wegschwenkbar. Die Sitzeinheit ist in verschiedenen Varianten erhältlich (meist mit einem Sky-Bezug ausgestattet und gepolstert), dadurch ist eine individuelle Anpassung an die behinderungsbedingten Anforderungen des Nutzers möglich. Als Grundausstattung werden üblicherweise ein Ladegerät, Batterien, Beleuchtungsanlage, Spritzschutz und ein Sicherheitsgurt geliefert.
Hilfsmittelbeispiele
Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!
Für Personen mit einer starken Gehbehinderung oder ohne Gehvermögen, die nicht in der Lage sind, sich in einem manuellen Rollstuhl selbständig im Außenbereich fortzubewegen, um ihre Alltagsgeschäfte im Nahbereich zu erledigen.
Unterschiedliche Größen und damit auch unterschiedliche Wendekreise
Gewicht: je nach Modell und Ausstattung verschieden
Maximales Personengewicht: abhängig vom Modell, bis 350 kg Traglast
Geschwindigkeit: meist 6 km/h, auch 10, 12 oder 15 km/h möglich
Reichweite: sehr unterschiedlich, bis ca. 60 km (unter Testvoraussetzungen) möglich
Antrieb: Vorderradantrieb
Sitzeinheit: verschiedene Formen und Polsterungen erhältlich, meist mit Skybezug
Sitzkantelung: teilweise elektrisch möglich
Rückenlehne: starr oder auch mit manueller oder elektrischer Rückenlehnverstellung möglich
Beinstützen: wegschwenk- oder abnehmbar, teilweise mit manueller oder elektrischer Beinstützenverstellung (zur Beinhochlagerung)
Hubfunktion: bei manchen Modellen möglich
Sitztiefe: einstellbar
Seitenteil mit Armlehne: breiten- und höhenverstellbar zur Anpassung an den Nutzer, teilweise abnehmbar
Steuerung: Meist wird ein Elektrorollstuhl mit Hilfe eines Joysticks (kleiner Steuerknüppel), der sich an einem Bedienpult befindet, gesteuert. Die Bedienpulte können rechts oder links montiert werden. Der Joystick hat standardmäßig die Form eines kleinen Stabs, es werden aber auch andere Aufsätze für den Joystick angeboten (z.B. verschiedene Kugeln, dickere Stäbe). Verschiedene Sondersteuerungen sind ebenfalls möglich, z.B. Tischplattensteuerung, Fingersteuerung, Tablettsteuerung. Auch Steuerungen über den Fuß, das Kinn, den Kopf, die Lippen und die Augen sind möglich.
Dämpfung: einstellbare Federung oder ein anderes Dämpfungssystem
Teilweise abnehmbarer oder nach vorne klappbarer Rücken für den Transport im PKW-Kombi
Testfahrt vor Genehmigung der Krankenkasse: Das Sanitätshaus muss kontrollieren, ob eine sachgerechte Bedienung des Elektrorollstuhles (Fahrtauglichkeit) möglich ist.
Stellplatz: Außerdem muss das Sanitätshaus für die Krankenkasse überprüfen, ob eine wetterfeste und diebstahlsichere Unterbringungsmöglichkeit für den Elektrorollstuhl vorhanden ist.
Ergänzend zu den Ratgeberinformationen finden Sie hier Links zu Videos bei YouTube. Die Links dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Empfehlung dar. Gerne können Sie uns einen Vorschlag zur Einbindung eines weiteren Videos machen. Bitte senden Sie den entsprechenden Link an info@online-wohn-beratung.de. Besten Dank!
Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Einige Elektrorollstühle mit 6 km/h (Produktgruppe Behinderten- und Krankenfahrzeuge) sind im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von
Elektrorollstühle mit höherer Geschwindigkeit werden gar nicht oder nur anteilig von der Krankenkasse übernommen.
Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.