Elektrorollstühle für Kinder sind im Außen- und Innenbereich einsetzbar. Die Rollstühle bestehen aus einem Fahrgestell (meist sind das leicht abgewandelte Erwachsenen-Fahrgestelle) und einer mitwachsenden bzw. einstellbaren Sitzeinheit. Als Sitzeinheit kann auch eine individuell angepasste Sitzschale montiert werden.
Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!
Für die Auswahl des richtigen Elektrorollstuhls sollten die individuellen Bedürfnisse des Kindes ermittelt werden. Es ist ratsam gemeinsam mit den Eltern, den Therapeuten und dem Sanitätshaus eine optimale Lösung zu finden. Ein Bedarfsermittlungsbogen kann dabei hilfreich sein. Link: Rehakind-Bedarfsermittlungsbogen
Ein Rollstuhlsitzkissen kann extra ausgewählt und beim Kostenträger beantragt werden. Das Kissen muss den behinderungsbedingten Anforderungen (z.B. Vorbeugung eines Druckgeschwüres, Dekubitusprophylaxe) entsprechen. Siehe auch „Sitzhilfen für den Rollstuhl“ und „Vermeiden von Druckgeschwüren im Rollstuhl“.
Die selbständige Rollstuhlnutzung sollte geübt werden, um Unfälle zu vermeiden und eine größtmögliche Selbständigkeit zu erlangen. Die Eltern sind hier gefragt, es können aber auch Ergo- oder Physiotherapeuten ein ärztlich verordnetes Rollstuhltraining durchführen.
Ergänzend zu den Ratgeberinformationen finden Sie hier Links zu Videos bei YouTube. Die Links dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Empfehlung dar. Gerne können Sie uns einen Vorschlag zur Einbindung eines weiteren Videos machen. Bitte senden Sie den entsprechenden Link an info@online-wohn-beratung.de. Besten Dank!
Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Einige Elektrorollstühle mit 6 km/h (Produktgruppe Behinderten- und Krankenfahrzeuge) sind im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von
Elektrorollstühle mit höherer Geschwindigkeit werden gar nicht oder nur anteilig von der Krankenkasse übernommen.
Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.