Schieberollstühle werden von einer Hilfsperson geschoben. Ein selbständiges Fortbewegen des Nutzers ist nicht möglich. Durch die geringe Gesamtlänge sind Schieberollstühle raumsparend zu bewegen. Schieberollstühle gibt es in verschiedenen Varianten. Je nach Modell können sie im Innen- und Außenbereich oder auch nur im Innenbereich eingesetzt werden.
Die Rollstühle bestehen meist aus einem Rohrrahmen mit Schiebegriffen, zwei großen Rädern hinten (12 - 16 Zoll), zwei kleineren Schwenkrädern vorne. Außerdem sind sie mit Armlehnen und Fußstützen sowie einer Sitz- und Rückeneinheit ausgestattet.
Hilfsmittelbeispiele
Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!
Für Personen mit einer Gehunfähigkeit bzw. stark eingeschränkten Gehfähigkeit, die nicht in der Lage sind einen Rollstuhl selbständig zu bewegen. Der Rollstuhl muss von einer Hilfsperson geschoben werden.
Als Pflegerollstuhl / Multifunktionsrollstuhl: Dieser Rollstuhltyp hat viele Verstellmöglichkeiten und wird deshalb für schwerstpflegebedürftige Menschen eingesetzt. Nähere Informationen siehe „Multifunktionsrollstuhl / Pflegerollstuhl“.
Als Zimmerrollstuhl: Diese Rollstühle werden ausschließlich im Innenraum genutzt. Sie sind schmal und wendig und können deshalb auch in beengten Räumlichkeiten eingesetzt werden. Nähere Informationen siehe „Zimmerrollstuhl“.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Teilweise sind Schieberollstühle (z.B. Multifunktions-/Pflege-/Zimmerollstühle) im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert werden.
Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.