Verstärkte Rollstühle werden für Nutzer über 120 Kilogramm Gewicht eingesetzt. Der Rollstuhl besteht aus einem verstärkten, faltbaren Rohrrahmen, verstärkten Radachsen, zwei großen Greifreifen-Rädern hinten, zwei kleinen Schwenkrädern (Lenkräder) vorne, verstärkte Seitenteile mit wegschwenkbaren Armlehnen und Fußstützen sowie einer Sitz- und Rückenbespannung. Am oberen Ende der Rückenrohre befinden sich die Schiebegriffe. Die Bremsen sind in der Regel als Druckbremse ausgelegt. Die verstärkten Rollstühle gibt es in einer Standard- und in einer Standardleichtgewicht-Ausführung.
Ratgeber "Verstärkte Rollstühle (XL-Rollstuhl)"
Hilfsmittelbeispiele
Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!
Dieser Rollstuhltyp eignet sich bei eingeschränkter Gehfähigkeit für schwergewichtige Personen, um sich in der Wohnung kurzzeitig selbständig fortzubewegen oder im Außenbereich geschoben zu werden. Zum Dauersitzen oder selbständigen Fahren im Außenbereich sind diese Rollstühle nicht geeignet.
- Als Standard- oder Leichtgewichtstandardrollstuhl erhältlich.
- Material Rahmen: aus Stahlrohr oder Alu
- Gewicht: Leichtgewichtstandard bis 21 kg, Standard bis 27 kg
- Belastung: Leichtgewichtstandard bis 170 kg, Standard bis 325 kg
- Verschiedene Anpass- und Einstellmöglichkeiten möglich, die Rollstühle werden auf die Körpermaße des Nutzers (Sitzbreite, Sitztiefe, Sitzhöhe) eingestellt.
- Bremsen: Druckbremse, Scheibenbremsen, Trommelbremse für Begleitperson
- Fußstützen: geteilt oder einteiliges Fußbrett
- Zubehörteile sind teilweise wählbar, z. B. höhenverstellbare Armlehnen und höhenverstellbare Schiebegriffe, Trommelbremse für Begleitperson, anpassbare Rückenbespannung.
- Der Rollstuhl muss an die persönlichen Bedürfnisse des Nutzers angepasst werden. Das Sanitätshaus sollte deshalb die Sitzbreite, Sitzhöhe und Sitztiefe ausmessen und die Wahl der Zubehörteile absprechen.
- Das Schieben im Außenbereich kann aufgrund des Rollstuhl- und Nutzergewichts sehr beschwerlich sein. Zur Pflegeerleichterung kann dann ggf. eine Schiebe- und Bremshilfe für den Rollstuhl beantragt werden (nähere Informationen siehe Schiebe- und Bremshilfe).
- Ein einfaches Schaumstoffsitzkissen gehört zur Ausstattung des Rollstuhles. Gegebenenfalls kann das Kissen die behinderungsbedingten Anforderungen (z.B. Gefahr eines Druckgeschwüres, Dekubitus) nicht abdecken. Dann muss zusätzlich ein Rollstuhl-Sitzkissen beantragt werden, das den Anforderungen genügt. Siehe auch „Sitzhilfen für den Rollstuhl“ und „Vermeiden von Druckgeschwüren im Rollstuhl“.
- Sollten Rückenprobleme bestehen oder es zu Rückenschmerzen bei der Benutzung des Rollstuhles kommen, muss gegebenenfalls über eine Versorgung mit einer anderen Rollstuhlrückenlehne nachgedacht werden. Weitere Informationen siehe dazu „Rollstuhl-Rückenlehnen“.
Ergänzend zu den Ratgeberinformationen finden Sie hier Links zu Videos bei YouTube. Die Links dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Empfehlung dar. Gerne können Sie uns einen Vorschlag zur Einbindung eines weiteren Videos machen. Bitte senden Sie den entsprechenden Link an info@online-wohn-beratung.de. Besten Dank!
Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Einige XL-Rollstühle (Kranken-/Behindertenfahrzeuge) sind im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert werden.
Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.