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Ratgeber "Reha-Buggy"

Ein Reha-Buggy ist für Kinder geeignet, die über eine stabile Sitzhaltung verfügen, aber z.B. weitere Strecken noch nicht alleine laufen können. Der Buggy verfügt, im Vergleich zu einem Reha-Wagen, über weniger Einstellmöglichkeiten und Ausstattung. Er hat ein leichteres Gewicht und kann einfach auf ein kleines Transportmaß zusammengefaltet werden.

Hilfsmittelbeispiele

  • Faltbarer Reha-Buggy

    Faltbarer Reha-Buggy

    © Schuchmann
  • Reha Buggy

    Reha Buggy

    © Thomashilfen

Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!

Als Fahrhilfe für gehandicapte Kinder, die eine stabile Sitzhaltung einnehmen können, aber nicht in der Lage sind, längere Strecken zu gehen, z.B. aufgrund von leichten Lähmungen, Kraftlosigkeit oder geistigen Einschränkungen.

  • Verschiedene Größen, teilweise mitwachsend
  • Gewicht: je nach Modell und Ausstattung zwischen 7,5 – 15 kg
  • Belastbarkeit: je nach Modell unterschiedlich, bis 75 kg möglich
  • Rückenlehnverstellung: teilweise möglich
  • Räder: vierrädrig, vorne meist kleinere Schwenkräder, hinten etwas größere starre Räder
  • Zubehör: verschiedene Gurtsysteme (5-Punkt-Gurt, Beckengurt, Hosenträgergurt, Sitzweste, Sitzhose), Seitenführung, Kopfstütze, Fußbank oder Fußstütze

Für die Auswahl des richtigen Reha-Buggys sollten die individuellen Bedürfnisse des Kindes ermittelt werden. Es ist ratsam, gemeinsam mit den Eltern, den Therapeuten und dem Sanitätshaus eine optimale Lösung zu finden. Ein Bedarfsermittlungsbogen kann dabei hilfreich sein.

Link: Rehakind-Bedarfsermittlungsbogen

Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Einige Reha-Buggies (Produktgruppe Kranken- und Behindertenfahrzeuge) sind im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt.
Reha-Kinderwagen und Reha-Buggys sind in der Regel als Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V anzusehen. Die Gesetzliche Krankenversicherung kann sich bei bestimmten Voraussetzungen und bei Verordnung durch einen Arzt an den Kosten beteiligen. Krankenkassen geben dazu Auskunft.

Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.