Die Dusch- und Toilettenrollstühle für Kinder ähneln denen der Erwachsenen (nähere Informationen siehe Dusch-Toilettenstuhl zum Schieben und Dusch-Toilettenstuhl mit Greifreifen). Sie werden in mehreren Größen, mit mehr Ausstattungsvarianten und mit viel Zubehör angeboten. Dadurch können die Hilfsmittel gut an die behinderungsbedingten Anforderungen der Kinder angepasst werden.
Ratgeber "Dusch-Toilettenrollstühle für Kinder"
Hilfsmittelbeispiele
Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!
Für gehandicapte Kinder, die aufgrund fehlender Sitzkontrolle einen sicheren Halt beim Duschen und beim Toilettengang benötigen.
Informationen siehe Dusch-Toilettenstuhl zum Schieben und Dusch-Toilettenstuhl mit Greifreifen.
- Teilweise kann die Sitzeinheit auch vom Fahrgestell abgekoppelt und für andere Bereiche eingesetzt werden:
- als Toilettenaufsatz
- als Badesitz
- als „Reise-Dusch- und Toilettenstuhl“, hierbei ist das Untergestell zusammensteckbar - Zubehör: Adapter zum Anbringen der Sitzeinheit an die Toilette, Abduktionsführung, Sitzverkleinerungspolster, diverse Gurte z. B. Beckengurt, Brustgurt, Thoraxpelotten, Kopfstütze, Polsterteile im Sonderbau
Für die Auswahl des richtigen Dusch-Toilettenrollstuhles sollten die individuellen Bedürfnisse des Kindes ermittelt werden. Es ist ratsam, gemeinsam mit den Eltern, den Therapeuten und dem Sanitätshaus eine optimale Lösung zu finden. Ein Bedarfsermittlungsbogen kann dabei hilfreich sein.
Link: Rehakind-Bedarfsermittlungsbogen
Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Einige Dusch-Toilettenrollstühle für Kinder sind im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert werden.
Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.