Die Deltaräder bestehen aus einem Metallrahmen in Form eines Dreiecks. Sie sind mit drei Rädern ausgestattet, wobei sich hinten zwei Räder befinden und die Spitze mit einem Rad nach vorne zeigt. An den höhenverstellbaren Handgriffen sind Bremsen (Bowdenzüge) mit einer Feststellmechanik (Feststellbremse) angebracht. Die Gehhilfe kann platzsparend zusammengeklappt werden.
Ratgeber "Deltaräder - dreirädige Gehhilfen"
Hilfsmittelbeispiele
Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!
Für Personen mit einer leichten Gehbehinderung und ohne Gleichgewichtsstörungen, für den Einsatz im Innenbereich.
- Material: meist aus Stahlrohr, teilweise auch Alu
- Gewicht: unterschiedlich (3,6 kg – 8 kg)
- Räder: Meist ist das vordere Rad schwenkbar, es gibt auch eine Variante bei der alle drei Räder schwenkbar sind.
- Bereifung: meist Vollgummi, selten Luftbereifung
- Schiebegriffe: in verschiedenen Formen angeboten (z. B. anatomisch oder rund)
- Zubehör: Korb, Tablett oder Tasche
- Vorteil: Das Deltarad ist sehr wendig.
- Nachteil: Eine hohe Kippunsicherheit ist durch das dreirädrige Fahrgestell gegeben. Deshalb sollte das Hilfsmittel auf keinen Fall von Personen mit Gleichgewichtsstörungen eingesetzt werden. Auch im Außenbereich ist der Einsatz aufgrund der Kippunsicherheit kaum zu empfehlen.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Einige Deltaräder (Produktgruppe Gehhilfe) sind im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert werden.
Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.