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Ratgeber "Gehstelle mit zwei Rollen"

Gehgestelle mit zwei Rollen bestehen aus einem U-förmigen Rahmengestell. Im vorderen Bereich ist das Gestell mit zwei Rädern und im hinteren Bereich mit zwei Gummipuffern ausgestattet. Der Nutzer geht innerhalb des Gestelles. Dabei schleifen die hinteren Gummipuffer gewöhnlich über den Boden. Dadurch wird bei einer Gangunsicherheit eine schnelle Standsicherheit des Gehgestells gewährleistet.

An beiden Seitenteilen der Gehhilfe sind Handgriffe angebracht. Die Gehgestelle sind auf die entsprechende Körpergröße einstellbar.

Hilfsmittelbeispiele

  • Gehgestell / Gehhilfe mit zwei Rollen und höhenverstellbaren Griffen

    Gehgestell / Gehhilfe mit zwei schwenkbaren Rollen für einfaches Manövrieren, faltbar

    © rehastage
  • Gehgestell mit zwei vorderen Rädern

    Gehgestell mit zwei vorderen Rädern

    © Dietz

Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!

Bei Störungen des Bewegungsapparates und gleichzeitigen Koordinations- und /oder Gleichgewichtsstörungen.

  • Unterschiedliche Größen, höhenverstellbar, verschiedene Gewichtsklassen und Belastungsgrenzen
  • Material: Stahlrohr- oder Alurahmen
  • Rahmen: starr oder klappbar
  • Räder: feststehend oder beweglich
  • Teilweise mit einem Sitz ausgestattet
  • Zubehör: Transportbehälter oder kleine Taschen

Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Einige Gehgestelle mit Rollen (Produktgruppe Gehhilfe) sind im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert werden.

Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.