Gehgestelle bestehen meist aus einem U-förmigen Rahmengestell. Die Standfüße sind mit vier Gummistoppern versehen. Das starre Gestell wird beim Laufen jeweils Schritt für Schritt nach vorne gesetzt oder geschoben. Zwei an den Seitenteilen angebrachte Griffe dienen zum Halten des Gehgestells. Der Nutzer bewegt sich immer zwischen den vier Standfüßen. Dadurch ist eine hohe Standsicherheit gewährleistet.
Es ist aber kaum möglich, sich flüssig mit der Gehhilfe fortzubewegen. Sie ist nur zum Zurücklegen von kleinen Strecken im Innenbereich gedacht, z. B. dem Weg zwischen Bett und Toilette. Die Gehgestelle sind auf die entsprechende Körpergröße einstellbar.
Hilfsmittelbeispiele
Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!
Zum stark entlastenden, sicheren Gehtraining bei Störung des Bewegungsapparates und gleichzeitiger Koordinations- / Gleichgewichtsstörung.
Unterschiedliche Größen und Gewichtsklassen (bis 270 kg), höhenverstellbar
Material: Stahlrohr- oder Alurahmen
Starr oder faltbar (zur Erleichterung des Transportes)
Auch als reziprokes (wechselseitiges) Gehgestell erhältlich: Beim reziproken Gehgestell sind die Seitenteile gegeneinander gelenkig bewegbar. So bleiben beim Fortbewegen immer zwei Standfüße auf dem Boden, während die Gegenseite des Gehgestells entsprechend dem Laufschritt nach vorne gesetzt wird. Dadurch hat der Nutzer immer zwei Stützbeine zum Halt und als Sicherheit.
Ergänzend zu den Ratgeberinformationen finden Sie hier Links zu Videos bei YouTube. Die Links dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Empfehlung dar. Gerne können Sie uns einen Vorschlag zur Einbindung eines weiteren Videos machen. Bitte senden Sie den entsprechenden Link an info@online-wohn-beratung.de. Besten Dank!
Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Einige Gehgestelle (Produktgruppe Gehhilfe) sind im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert werden.
Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.