Diese Handstöcke sind aus massivem Holz. Sie sind mit einem Gummistopper / einer Gummikapsel und einem entsprechend geformten Handgriff ausgestattet.
Die Handstöcke werden in der Höhe auf das Maß des Stockträgers angepasst. Dafür wird das bodennahe Ende des Stockes abgesägt.
Es gibt unterschiedliche Handgriffformen.
Hilfsmittelbeispiel
Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!
Sie werden bei leichten Verletzungen oder zur Verbesserung des Gleichgewichts eingesetzt.
Derbygriff: Der Griff mit der leicht angepassten Form wird oft gewählt. Er ist ergonomisch geschwungen und passt sich deshalb gut der Hand an. Der Zeigefinger kann ebenfalls zum Halten des Griffes verwendet werden. Der Derbygriff kann sowohl mit der linken als auch mit der rechten Hand gehalten werden.
Ergonomischer Griff / Fischergriff: Der Griff hat eine stark angepasste ergonomische Form. Auf ihm stützt man sich mit der gesamten Handinnenfläche ab. Dadurch wird der Druck sehr gut verteilt und das Handgelenk entlastet. Besonders gut geeignet für Personen, die Arthrose haben. Die Modelle werden für die rechte oder linke Hand angeboten. Es gibt Damen und Männergrößen.
Fritzgriff: Der Griff wurde speziell für Personen mit schmerzhaften Handgelenksbeschwerden entwickelt. Durch die ergonomische Form werden die Druckpunkte im mittleren Bereich der Hand verkleinert und das Handgelenk entlastet. Somit kann ein Gehstock mit Fritzgriff auch zur ständigen Unterstützung, Entlastung und bei leichten Gehbeeinträchtigungen eingesetzt werden.
Rundgriff / Rundhakengriff: Der schlichte Griff kann für den Einsatz in der linken oder rechten Hand angewandt werden. Durch die einfache runde Form ist es etwas schwieriger, den Griff sicher zu halten. Deswegen sollte er nicht eingesetzt werden, wenn viel Gewicht aufgebracht werden muss.
Knauf: Diese Griffform ist in den unterschiedlichsten Designs verfügbar. Die Griffe sind vor allen Dingen elegant. Durch die meist kleine Auflagemöglichkeit der Hand ist der Knauf nicht für Personen mit Handbeschwerden geeignet.
Ein Gehstock kann und sollte nicht den Großteil des Gewichts tragen. Bei Sturzgefahr ist er nicht sehr sicher. Bei schwereren Koordinations- oder Gleichgewichtsstörungen kann der Stock sogar selbst zur Stolperfalle werden.
Durch die einseitige Belastung kann ein unsymmetrisches Gangbild entstehen.
Längenanpassung: Mit Schuhen gerade hinstellen und Arme locker an den Seiten herunterhängen lassen. Der obere Teil des Gehstocks sollte die Falte an der Unterseite des Handgelenks erreichen. Der Ellenbogen ist dann etwa 15-20° angewinkelt.
Den Gehstock am besten auf der Seite des gesunden Fußes halten.
Die Gummistopper / Gummikapseln an den Enden der Gehhilfen müssen in regelmäßigen Abständen erneuert werden.
Ergänzend zu den Ratgeberinformationen finden Sie hier Links zu Videos bei YouTube. Die Links dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Empfehlung dar. Gerne können Sie uns einen Vorschlag zur Einbindung eines weiteren Videos machen. Bitte senden Sie den entsprechenden Link an info@online-wohn-beratung.de. Besten Dank!
Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Einige Holzgehstöcke (Produktgruppe Gehhilfen) sind im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert werden.
Die Handstöcke mit den Knaufgriffen werden nicht von der Krankenkasse übernommen.
Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.