Gehwagen für Kinder bestehen meist aus einem U-fömigen Rahmengestell mit vier Rollen. Sie sind mit höhenverstellbaren Sitzen, Rückenlehnen und verschiedenen Haltesystemen ausgestattet. Sie bieten den Kindern die Möglichkeit, sich im Wohnbereich selbständig zu bewegen.
Ratgeber "Gehwagen für Kinder zum Lauftraining / Lauflerntraining"
Hilfsmittelbeispiele
Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!
Für ein Lauf- bzw. Lauflerntraining bei Kindern mit Schwierigkeiten in der Bewegungsentwicklung, Störungen des Zentralen-Nerven-Systems oder bei anderen Schwierigkeiten, durch die sie sich schlecht selbständig aufrecht fortbewegen können.
- Unterschiedliche Größen
- Material: Stahlrohr- oder Alurahmen
- Räder: unterschiedliche Größen, aus Vollgummi, PU oder luftgefüllt, zwei starre und zwei schwenkbare Räder oder vier schwenkbare Räder mit Feststellmöglichkeit, z. B. Richtungsfeststeller, Schleifbremse, einzelne Radbremsen
- Verschiedene Haltesysteme: Thorax-Halterung, Beckenhalterung, Armauflagen, Rumpfpolster, Becken- und Gesäßpelotten
- Mit oder ohne Sitz, Sitzhose oder Sitzgurt
- Weiteres Zubehör: Spreizsitz, Achselstützen, Unterarmstützen
Ergänzend zu den Ratgeberinformationen finden Sie hier Links zu Videos bei YouTube. Die Links dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Empfehlung dar. Gerne können Sie uns einen Vorschlag zur Einbindung eines weiteren Videos machen. Bitte senden Sie den entsprechenden Link an info@online-wohn-beratung.de. Besten Dank!
Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Einige Gehwagen für Kinder (Produktgruppe Gehhilfe) sind im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert werden.
Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.