Der Gehwagen besteht aus einem U-förmigen Rahmengestell mit vier Rollen. Die Gehhilfe ist so gebaut, dass sich der Nutzer innerhalb des Gestells bewegt. Die Abstützung erfolgt über Armauflagen, die höhenverstellbar an dem Gehwagen montiert sind.
Der Nutzer legt zum Abstützen seine Unterarme in rechtwinkliger Position auf die gepolsterten Armauflagen. Dadurch kann ein Großteil der Körperlast über die Arme getragen werden und die aufrechte Körperhaltung wird unterstützt. Vor den Armauflagen sind zwei Handgriffe montiert, mit denen der Gehwagen geführt werden kann.
Das Hilfsmittel wird meistens im Innenbereich eingesetzt.
Hilfsmittelbeispiele
Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!
Zum entlastenden, sicheren Gehtraining bei Gangunsicherheiten durch Störung des Bewegungsapparates und gleichzeitiger Koordinations-/Gleichgewichtsstörung.
Unterschiedliche Größen
Material: Stahlrohr- oder Alurahmen
Räder: unterschiedliche Größen, aus Vollgummi, PU oder luftgefüllt, zwei starre und zwei schwenkbare Räder oder vier schwenkbare Räder mit Feststellmöglichkeit
Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Einige Gehwagen mit Armauflagen (Produktgruppe, Gehhilfe) sind im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert werden.
Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.