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Ratgeber "Rollatoren mit Standardausstattung für den Innen- und Außenbereich"

Die Standard-Rollatoren sind für die Nutzung im Innen- und Außenbereich einsetzbar. Sie werden auch als „Kassenmodelle“ bezeichnet, weil sie von den Krankenkassen finanziert und leihweise zur Verfügung gestellt werden.

Standard-Rollatoren bestehen aus einem Fahrgestell mit vier bremsbaren Vollgummi-Rädern, zwei höhenverstellbaren Schiebegriffen, einem Sitz und einer Transportmöglichkeit (meist in Form eines Metall-Korbs). Die Bremsen funktionieren über ein Bowdenzug-System und können durch Heranziehen des Bremshebels dosiert gebremst werden. Wird der Bremshebel nach unten gedrückt, rastet eine Feststellmechanik ein und blockiert die hinteren Räder vollständig (Feststellbremse).

Zusammengeklappt werden kann das Hilfsmittel über zwei Scharniere in Querrichtung. Dazu muss eine Klappsicherung gelöst und der Rollator an der hinteren Querstange nach oben gezogen werden. Deshalb nennt man diese Rollatoren auch Querfalter. Das Gewicht der Gehhilfen liegt bei ca. 9 Kilogramm oder höher.

Hilfsmittelbeispiele

  • Standard-Rollator

    Standard-Rollator

    © Meyra
  • Standard-Rollator mit Korb

    Rollator mit Korb

    © Invacare
  • XL-Rollator in breiter Ausführung mit zusätzlichen Verstärkungen

    © Meyra

Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!

Für Personen, die Unterstützung beim Gehen benötigen, z. B. bei Bewegungseinschränkungen, Schmerzen oder bei mangelnder Muskelkraft im Hüft- / Beinbereich, aufgrund einer verringerten Belastbarkeit, aber auch nach Operationen des Knies, der Hüfte oder der Wirbelsäule.

  • Material: meist aus Stahlrohr
  • Gewicht: unterschiedlich (ca. 9 – 14 kg)
  • Größe: variiert je nach Modell leicht, XXL-Größen möglich
  • Sitz: unterschiedliche Größen, Sitzhöhen und Formen
  • Schiebegriffe: verschiedene Formen (z. B. anatomisch oder rund)
  • Zubehör: Korb, Tablett, Rückengurt, Stockhalter

Höheneinstellung der Schiebegriffe:

  • Die Schiebegriffe sollten bei aufrechter Körperhaltung und locker hängenden Armen auf Handgelenkshöhe eingestellt werden.

 

Falsche Einstellung der Schiebegriffe führt zu Fehlstellungen und Schmerzen in den Gelenken:

  • Griffe sind zu niedrig eingestellt: Es kommt zu einem nach vorn gebeugten Aufstützen des Nutzers. Die Handgelenke werden zu stark belastet. Außerdem wird die Schulter nach innen rotiert und es kann zu einer Schulterreizung kommen.
  • Griffe sind zu hoch eingestellt: Der Oberarm drückt zu sehr in die Schulter hinein, was zu Entzündungen und Reizzuständen führen kann.

 

Gehen am Rollator:

  • Beim Gehen sollte sich das Becken zwischen den Griffen befinden.
  • Die selbständige Rollatornutzung sollte geübt werden, um Fehlbelastungen zu vermeiden und eine größtmögliche Selbständigkeit zu erlangen (aufrechter Gang, das Überwinden von Hindernissen, Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln,…). Teilweise werden dafür spezielle Mobilitätstrainingskurse angeboten.
  • Sind starke Einschränkungen beim Gehen und beim Führen des Rollators vorhanden, muss die Einstellung des Rollators und eine Gangschulung über eine/n Physiotherapeuten/in erfolgen.

Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Standardrollatoren (Produktgruppe Gehhilfe) sind im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert werden.

Das Zubehör muss teilweise selbst finanziert werden.

Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.