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Ratgeber "Leichtgewicht-Rollatoren / Standardausführung"

Diese Rollatoren sind genauso gebaut wie die Standard-Rollatoren und ebenfalls für den Innen- und Außenbereich einsetzbar. Zum Zusammenklappen werden sie über zwei Scharniere in Querrichtung gefaltet (Querfalter). Lediglich das Gewicht ist aufgrund der eingesetzten Materialien (Alu) leichter und liegt bei ca. 8 kg.

Da sie teurer sind als Standard-Modelle, wird die Anschaffung nicht vollständig von den Krankenkassen finanziert.

Hilfsmittelbeispiel

Standardrollator in Leichtbauweise

Standardrollator in Leichtbauweise

© Dietz

Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!

Für Personen, die Unterstützung beim Gehen benötigen, z.B. bei Bewegungseinschränkungen, Schmerzen oder bei mangelnder Muskelkraft im Hüft- / Beinbereich, aufgrund einer verringerten Belastbarkeit, aber auch nach Operationen des Knies, der Hüfte oder der Wirbelsäule.

  • Material: meist aus Alu mit Stahlrohr
  • Gewicht: unterschiedlich (ca. 8 – 9 kg)
  • Größe: variiert je nach Modell etwas, XXL-Größen möglich
  • Sitz: Unterschiedliche Größen und Formen, auch die Sitzhöhen sind verschieden, einige Modelle sind mit einem großen, gepolsterten Sitz und einem festen, gepolsterten Rückenlehnbügel (Moosgummi) ausgestattet und bieten dadurch einen höheren Sitzkomfort.
  • Räder: Alle Rollatoren der Bauart verfügen über eine pannensichere Vollgummibereifung. Sie unterscheiden sich aber im Raddurchmesser, in der Radbreite, in der Härte und im Profil voneinander.
  • Handgriffe: verschiedene Formen (z. B. anatomisch oder rund)
  • Zubehör: Korb, Tablett, Stockhalter

Höheneinstellung der Schiebegriffe

  • Die Schiebegriffe sollten bei aufrechter Körperhaltung und locker hängenden Armen auf Handgelenkshöhe eingestellt werden.

 

Falsche Einstellung der Schiebegriffe führt zu Fehlstellungen und Schmerzen in den Gelenken:

  • Griffe sind zu niedrig eingestellt: Es kommt zu einem nach vorn gebeugten Aufstützen des Nutzers. Die Handgelenke werden zu stark belastet. Außerdem wird die Schulter nach innen rotiert und es kann zu einer Schulterreizung kommen.
  • Griffe sind zu hoch eingestellt: der Oberarm drückt zu sehr in die Schulter hinein, was zu Entzündungen und Reizzuständen führen kann.

 

Gehen am Rollator:

  • Beim Gehen sollte sich das Becken zwischen den Griffen befinden.
  • Die selbständige Rollatornutzung sollte geübt werden, um Fehlbelastungen zu vermeiden und eine größtmögliche Selbständigkeit zu erlangen (aufrechter Gang, Überwinden von Hindernissen, Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln, …).
  • Teilweise werden dafür spezielle Mobilitäts-Trainingskurse angeboten.
  • Sind starke Einschränkungen beim Gehen und beim Führen des Rollators vorhanden, muss die Einstellung des Rollators und eine Gangschulung über eine/n Physiotherapeuten/in erfolgen.

Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Einige Leichtgewichtrollatoren (Produktgruppe Gehhilfe) sind im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert werden.

Hinweis: Von den Krankenkassen wird nur ein festgelegter Betrag für die Bereitstellung eines Standard-Rollators übernommen. Sind die Modelle teurer, muss der Differenzbetrag privat getragen werden. Auch das Zubehör muss teilweise selbst finanziert werden.

Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.