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Ratgeber "Rollatoren für spezielle Nutzungen"

Für besondere Bedürfnisse und/oder Erkrankungen gibt es Spezial-Rollatoren.

Hilfsmittelbeispiele

  • Parkinson-Rollator mit speziellem Bremssystem

    Parkinson-Rollator mit speziellem Bremssystem

    © Topro
  • Einkaufsrollator

    Einkaufsrollator

    © Topro
  • Rollator mit elektrischem Antrieb

    Rollator mit elektrischem Antrieb

    © Bemotec
  • Rollator mit elektrischem Antrieb

    Rollator mit elektrischem Antrieb

    © Bemotec
  • Reiserollator zum Querfalten (2-Wege-Faltsystem)

    Reiserollator zum Querfalten (2-Wege-Faltsystem)

    © Topro
  • Faltfunktion -  Rollator zum Querfalten (2-Wege-Faltsystem)

    Faltfunktion - Rollator zum Querfalten (2-Wege-Faltsystem)

    © Topro

Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!

Für Personen, die Unterstützung beim Gehen benötigen (z.B. bei Bewegungseinschränkungen, Schmerzen oder bei mangelnder Muskelkraft im Hüft- / Beinbereich, aufgrund einer verringerten Belastbarkeit) und die zusätzliche behinderungsbedingte Anforderungen an den Rollator stellen.

  • Reise-Rollatoren: Diese Rollatoren sind leicht und verfügen über einen doppelten Klappmechanismus. Die Gehhilfe ist sowohl längs zur Fahrtrichtung zusammen zu falten und auch der Rahmen ist klappbar. Somit können nicht nur die vertikalen Teile zusammengefaltet werden, auch die vertikalen Teile werden auf die horizontalen Teile geklappt. Dadurch haben die Reise-Rollatoren ein sehr kleines Packmaß und können gut als Gepäck auf Bahn- oder Flugreisen mitgenommen werden.
  • Einkaufs-Rollatoren: Die Rollatoren sind „Längsfalter“ (siehe Premium-Rollatoren) und dementsprechend ausgestattet, außerdem verfügen sie über große Taschen, in denen bis zu 20 kg Zuladung untergebracht werden kann. Zusätzlich sind sie mit höhenverstellbaren Schiebebügeln ausgestattet, die unterschiedliche Haltepositionen der Hände und damit ein kräfteschonenderes Schieben ermöglichen.
  • Rollatoren mit Schleppbremse: Bei manchen Erkrankungen ist es ratsam einen Rollator mit einer Schleifbremse / Schleppbremse einzusetzen. Sie wird auf die behinderungsbedingten Anforderungen des Nutzers eingestellt und drückt auf die Vorderräder, so dass die Person immer leicht gegen einen Widerstand arbeiten muss und der Rollator nicht wegrollt.
  • Rollatoren mit automatischem Bremssystem: Diese Rollatoren sind mit Fliehkraftbremsen an den Hinterrädern ausgestattet. Sie bremsen bei einer Erhöhung der Gehgeschwindigkeit automatisch mit. Beim langsamen Gehen oder bei Anstieg des Weges, ist der Bremswiderstand nicht zu spüren.
  • Parkinson-Rollatoren: Diese Rollatoren sind speziell für die behinderungsbedingten Anforderungen bei Parkinson-Erkrankten entwickelt worden und können verschiedene Zusatzausstattungen haben, z. B. eine Schleppbremse, eine Stopp-Bremse und einen Laserstrahl:

    Die Schleppbremse kann individuell eingestellt werden und drückt auf die Vorderräder. Dadurch muss die Person immer leicht gegen einen Widerstand schieben und der Rollator rollt nicht weg.

    Die Stoppbremse bremst den Rollator vollständig ab, sobald der Bremshebel nur ein wenig angezogen wird. Das soll mehr Sicherheit beim Gehen geben, wenn das „Freezing-Phänomen“ (Erstarren/Blockade) einsetzt.

    Laserlinie: Die Laserlinie wird zwischen den Vorderrädern angezeigt, wenn man einen Knopf an den Schiebegriffen drückt. Sie ist ein hindernisfreier, visueller Hinweis, welcher es dem Nutzer ermöglicht, die Blockade / Freezing-Situation mit einem Schritt über die rote Laser-Linie zu lösen.

    Stepper-Modul: Das spezielle Zubehörteil ermöglicht ebenfalls das Durchbrechen des Freezing-Phänomens (Blockade). Das Stepper-Modul wird am Rollator zwischen die Längsstreben gesteckt und mit zwei Rändelschrauben befestigt. Es besteht aus zwei gummigelagerten Aluminiumpaddeln, die bei einer Blockade abwechselnd getreten werden können. Beim Treten gibt das Paddel nach und schwingt nach der Nutzung wieder in die ursprüngliche Position zurück (Treppensteiggefühl). Dadurch ist die Überwindung der Blockade möglich.

Höheneinstellung der Schiebegriffe

  • Die Schiebegriffe sollten bei aufrechter Körperhaltung und locker hängenden Armen auf Handgelenkshöhe eingestellt werden.

 

Falsche Einstellung der Schiebegriffe führt zu Fehlstellungen und Schmerzen in den Gelenken:

  • Griffe sind zu niedrig eingestellt: Es kommt zu einem nach vorn gebeugten Aufstützen des Nutzers. Die Handgelenke werden zu stark belastet. Außerdem wird die Schulter nach innen rotiert und es kann zu einer Schulterreizung kommen.
  • Griffe sind zu hoch eingestellt: Der Oberarm drückt zu sehr in die Schulter hinein, was zu Entzündungen und Reizzuständen führen kann.

 

Gehen am Rollator:

  • Beim Gehen sollte sich das Becken zwischen den Griffen befinden.
  • Die selbständige Rollatornutzung sollte geübt werden, um Fehlbelastungen zu vermeiden und eine größtmögliche Selbständigkeit zu erlangen (aufrechter Gang, das Überwinden von Hindernissen, Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln…). Teilweise werden dafür spezielle Mobilitätstrainingskurse angeboten.
  • Sind starke Einschränkungen beim Gehen und beim Führen des Rollators vorhanden, muss die Einstellung des Rollators und eine Gangschulung über eine/n Physiotherapeuten/in erfolgen.

Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Einige Rollatoren für spezielle Nutzungen, so die Rollatoren mit Spezialbremsen und Parkinson-Rollatoren (Produktgruppen Gehhilfe und Zuschlag für individuell notwendige Sonderausstattung), sind im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert werden.

Hinweis: Von den Krankenkassen wird ein festgelegter Betrag für die Bereitstellung eines Standard-Rollator übernommen, der die Kosten eines Rollators mit behinderungsbedingter Mehrausstattung nicht abdeckt. Deshalb sollte der Arzt bei der Beantragung des Hilfsmittels auf jeden Fall die individuell notwendige Sonderausstattung attestieren.

Reiserollatoren und Einkaufsrollatoren müssen selbst bezahlt werden.

Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.