Personen mit eingeschränkter Gehfähigkeit und Fallneigung benötigen Halt und Stabilität. Spezielle Gehtrainer mit einem stabilen Gestell ermöglichen ein sicheres Stehen und Gehen im Innen- und Außenbereich. Kleine Hindernisse, wie z.B. Türschwellen, können problemlos überfahren werden. Durch eine Winkelverstellung wird ein Gehtraining mit nach vorne geneigtem Oberkörper ermöglicht.
Das höhenverstellbare, vierrädrige Fahrgestell ist mit schwenkbaren Vorderrädern und großen Hinterrädern aus Vollgummi ausgestattet. Die Person bewegt sich innerhalb des Fahrgestelles. An einem Haltebügel kann sich der Nutzer abstützen und den Gehtrainer lenken. Eine absenkbare, gefederte Sitzeinheit und bei Bedarf auch ein Thoraxring (Brustkorbring) bieten zusätzliche Abstützung. Über zwei lange Bremshebel kann der Gehtrainer selbständig gebremst werden. Verschiedene Einstellungen ermöglichen eine gute, dem Nutzer angepasste, Laufposition.
Hilfsmittelbeispiel
Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!
Als stark entlastender Gehtrainer für Personen, die eine Gehbehinderung und gleichzeitig eine Koordinations- / Gleichgewichtsstörung (Fallneigung) haben.
Für die Auswahl des richtigen Gerätes sollte auf jeden Fall der behandelnde Therapeut mit einbezogen werden. Eine Erprobung des Gerätes vor Beantragung ist notwendig.
Der Gehtrainer muss auf die behinderungsbedingten Anforderungen des Nutzers eingestellt und der Hilfsmitteleinsatz geübt werden. Dieses sollte in der Anfangsphase immer von einem geschulten Therapeuten (Ergo- oder Physiotherapeuten) durchgeführt werden.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Einige Gehtrainer sind im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert werden.
Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.