Badewannenlifter ermöglichen Eltern oder Pflegekräften eine rückenschonendere Pflege des Kindes in der Badewanne. Durch eine Hubmechanik wird das Kind einfach in die Badewanne hinein- und auch wieder herausgehoben.
Das transportable Gerät wird mittels vier Saugnäpfen am Badewannenboden befestigt. Über eine Bedieneinheit kann das Gerät senkrecht in der Badewanne nach oben bzw. unten bewegt werden. Ein montierter Sitz oder eine Liege sorgen für einen sicheren Halt des Kindes auf der Hubeinheit.
Ratgeber "Kinder-Badelifter"
Hilfsmittelbeispiele
Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!
Für die Badewannennutzung pflegebedürftiger Kinder, die eine mangelnde Rumpfkontrolle haben und/oder Lähmungen der Beine.
- Hubeinheit: Wird elektrisch, pneumatisch oder mechanisch betrieben.
- Aufnahmesystem: Mit einem Sitz oder mit einer Liege ausgestattet, teilweise werden auch Badeliegen an der Hubeinheit befestigt (siehe Badeliegen).
- Zubehör: Beingurte, Keile, Beinlagerungspolster, Kopfpolster, Tragetasche, Rückenverlängerung
Für die Auswahl des richtigen Badelifters sollten die individuellen Bedürfnisse des Kindes und die räumliche Situation ermittelt werden. Es ist ratsam, gemeinsam mit den Eltern, den Therapeuten und dem Sanitätshaus eine optimale Lösung zu finden. Ein Bedarfsermittlungsbogen kann dabei hilfreich sein.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Einige Kinder-Badelifter (Produktgruppe Badehilfen) sind im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert werden.
Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.