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Ratgeber "Bügelgriffe als Ein- und Ausstiegshilfen für die Badewanne"

Die Einstiegshilfe wird direkt am Wannenrand befestigt, sie dient der Unterstützung beim Ein- und Aussteigen. Die Griffe gibt es mit unterschiedlichen Befestigungsvarianten.

Hilfsmittelbeispiele

  • Badewannengriff zum Klemmen

    Badewannengriff zum Klemmen

    © rehastage
  • Links ein Klemm- und Bügelgriff am Wannenrand, rechts eine Person, die mit Hilfe des Griffs in die Wanne steigt

    Badewannengriff

    © Thomashilfen
  • Ein silberfarbener Klemm-/Bügelgriff an einer Badewanne

    Klemmgriff für den Wannenrand

    © Etac

Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!

Für Menschen mit Bewegungseinschränkungen und /oder Kraftminderung der unteren Extremität (Hüfte, Knie) und ausreichend Kraft der oberen Extremität.

  • Es gibt verschiedene Griffformen
  • Unterschiedliche Befestigungen:

    - Mit Bodenbefestigung:
    Die Einstiegshilfe besteht aus einem Griff und einer Bodenbefestigung. Der Griff wird über den Badewannenrand gesteckt und mittels einer Schraubbefestigung gesichert. Zusätzlich verfügt der Griff über zwei lange Schienen, die vom Badewannenrand bis zum Fußboden verlaufen. Diese werden mittels einer Bodenplatte fest am Fußboden verschraubt.

    - Mit Klemmbefestigung:
    Der Griff wird mit Hilfe einer Klemmmechanik auf den Badewannenrand gesteckt und mit Handschrauben festgezogen. Gummierte Kontaktflächen verhindern ein Zerkratzen des Wannenrandes. Die Sicherheit der Befestigung muss regelmäßig überprüft werden.

Je nach Körpergewicht des Nutzers und Art der Belastung sollte die Sicherheit der Befestigung regelmäßig überprüft werden.

Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Einige Sicherheitsgriffe und Aufrichthilfen sind im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert werden.

Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.