Eine Duschliege besteht aus einem wandmontierten Gestell/Rahmen, auf dem ein wasserdurchlässiges Gewebe befestigt ist, welches die Liegefläche bildet. Duschliegen werden meist an der Wand befestigt. Wenn eine Badewanne vorhanden ist, werden sie oberhalb der Wanne montiert, damit das Duschwasser in die Badewanne abfließen kann.
Ratgeber "Wandmontierte Duschliegen"
Hilfsmittelbeispiele
Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!
Für Menschen mit einer erheblichen Geh- oder Stehunfähigkeit und zusätzlicher Schwäche der Rumpfstabilität.
- Die Duschliegen sind meist hochklappbar und verfügen teilweise über Hydraulikfedern.
- Einige Modelle haben eine integrierte Wanne mit einem flexiblen Abflussschlauch unter der Liegefläche.
- Teilweise mit einer elektrischen oder manuellen Höhenverstellung erhältlich.
- Mit gerader oder verstellbarer Liegefläche (Rückenlehnenverstellung) möglich.
Für eine eventuelle selbständige Nutzung der Liege sind erhebliche Fähigkeiten der oberen Extremitäten notwendig.
Ergänzend zu den Ratgeberinformationen finden Sie hier Links zu Videos bei YouTube. Die Links dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Empfehlung dar. Gerne können Sie uns einen Vorschlag zur Einbindung eines weiteren Videos machen. Bitte senden Sie den entsprechenden Link an info@online-wohn-beratung.de. Besten Dank!
Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Einige Duschliegen (Produktgruppe Duschhilfen) sind im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert werden.
Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.