Fahrbare Duschliegen ermöglichen schwerstpflegebedürftigen Personen, liegend ins Bad gefahren und dort abgeduscht zu werden. Sie bestehen aus einem Fahrgestell mit einer gepolsterten Liegefläche und niedrigen, herunterklappbaren Seitenwänden. Zum Duschen wird die pflegebedürftige Person meist liegend vom Bett auf den Duschwagen gezogen. Der Einsatz eines Rollbretts (Rollboard) kann hierbei hilfreich sein. Der Duschwagen wird dann zum Duschplatz gefahren, der über eine Armatur mit extra langem Schlauch verfügen sollte. Das Abwasser kann über den flexiblen Abflussschlauch in das WC oder einen Bodenabfluss fließen.
Ratgeber "Duschwagen"
Hilfsmittelbeispiele
Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!
Für immobile, bettlägerige Pflegebedürftige, die weder einen Duschrollstuhl noch andere Hilfsmittel zum Duschen nutzen können.
- Es gibt sie in unterschiedlichen Größen.
- Höhenverstellung: Meist sind die Duschwagen mit einer manuellen (hydraulisch, über eine Fußpumpe) oder elektrischen Höhenverstellung (akkubetrieben, mit Handschalter) ausgestattet.
- Liegefläche: Meist ist die Liegefläche gerade, teilweise wird eine verstellbare Rückenlehne oder eine Winkelverstellung der ganzen Liegefläche angeboten.
- Zubehör: Lagerungskeile
Zur Nutzung des Duschwagens bedarf es großzügiger räumlicher Verhältnisse. Aufgrund der Hilfsmittellänge muss ausreichend Platz zum Rangieren und Abstellen vorhanden sein.
Ergänzend zu den Ratgeberinformationen finden Sie hier Links zu Videos bei YouTube. Die Links dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Empfehlung dar. Gerne können Sie uns einen Vorschlag zur Einbindung eines weiteren Videos machen. Bitte senden Sie den entsprechenden Link an info@online-wohn-beratung.de. Besten Dank!
Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Duschwagen sind im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert werden.
Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.