Die Kopfwaschsysteme sind speziell für die Nutzung im Bett geeignet. Sie bestehen aus einer Kunststoffwanne, die eine Aussparung für die Lagerung des Nackenbereiches und eine Ablaufvorrichtung für das Wasser hat.
Das Kopfwaschsystem wird am Kopfende des Bettes platziert und der Kopf des Pflegebedürftigen wird in die Wanne gelegt. Die Haare werden dann mit warmem Wasser benetzt, das vorher in einem entsprechenden Behälter bereitgestellt wurde. Das verbrauchte Wasser kann durch die Ablaufvorrichtung in einen bereitgestellten Eimer ablaufen.
Hilfsmittelbeispiele
Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!
Bei vollständiger Bettlägerigkeit und Immobilität des Pflegebedürftigen, wenn keine anderen Waschgelegenheiten genutzt werden können.
Die Kopfwaschsysteme gibt es in Form einer festen Kunststoffwanne oder auch als aufblasbare Wanne aus Kunststofffolie.
Ergänzend zu den Ratgeberinformationen finden Sie hier Links zu Videos bei YouTube. Die Links dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Empfehlung dar. Gerne können Sie uns einen Vorschlag zur Einbindung eines weiteren Videos machen. Bitte senden Sie den entsprechenden Link an info@online-wohn-beratung.de. Besten Dank!
Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Die Produktgruppe Kopfwaschsysteme ist im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert werden.
Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.