Kontextnavigation überspringen

Ratgeber "Rasierapparat-Halterungen"

Das Anbringen des Rasierapparat-Halters erfolgt über eine Saugbefestigung, die an allen planen und porendichten Oberflächen hält. Ein Saugteller wird zur Befestigung auf die vorgesehene Fläche (z.B. Fliesenschild) gedrückt, durch Umlegen eines Vakuum-Kipphebels saugt er sich dann an der Oberfläche fest. An der Saugbefestigung befindet sich eine Klemme, die verschiedene elektrische Geräte festhalten kann, z.B. einen Fön, einen Rasierapparat, eine elektrische Zahnbürste.

Hilfsmittelbeispiele

  • Klemmhilfe mit eingeklemmten Rasierapparat und Saugnapfbefestigung an der Wand

    Klemmhilfe für den Rasierapparat

    © Mobeli / Roth GmH
  • Klemmhilfe mit Saugnapfbefestigung

    Klemmhilfe mit Saugnapfbefestigung

    © Mobeli / Roth GmbH

Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!

Für Personen mit eingeschränkter oder fehlender Kraft oder bei Bewegungseinschränkungen der Arme oder der Hände.

  • Es gibt zwei verschiedene Befestigungshalterungen für die elektrischen Geräte: eine Klemme oder einen „Zwei-Finger-Halter“.
  • Mit Hilfe eines zusätzlich montierbaren Schwenkarmes kann der Wandabstand der Klemmhilfe eingestellt und nach Wunsch zur Seite wegschwenkt werden.

Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Einige Halterungen u.a. für Rasierapparate (Produktgruppe Adaptionshilfe) sind im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert werden.

Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.