Ratgeber "Schaumstoffsitzkissen mit einteiliger Sitzfläche"
Schaumstoffsitzkissen dienen der Dekubitusprophylaxe (beugen einem Druckgeschwür vor) und teilweise auch der Therapie. Sie wirken nach dem Prinzip der Weichlagerung. Der Patient sinkt in dem weichen Schaumstoff ein, dadurch passt sich der Schaumstoff gut an die Körperform an. Der Auflagedruck wird somit auf eine größere Fläche verteilt und die gefährdeten Bereiche werden entlastet. Die Durchblutung wird verbessert und das Dekubitus-Risiko gesenkt.
Die Weichlagerungskissen bestehen aus einem weichen Schaumstoffsitzkern. Die Sitzfläche kann aus unterschiedlichen Schaumstoffen verschiedener Härtegrade hergestellt und auch anatomisch ausgeformt sein. Um zum Beispiel eine bessere Sitzstabilität zu ermöglichen, kann der Randzonenbereich mit einem härteren Schaumstoff ausgestattet sein als der Bereich der Sitzbeinhöcker. Die Oberflächenbeschaffung ist immer glatt (im Gegensatz dazu siehe: Schaumstoffsitzkissen mit unterteilter Sitzfläche). Ein abnehmbarer, waschbarer Bezug dient als Schutz für das Kissen und reguliert das Mikroklima.
Hilfsmittelbeispiel
Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!
Für Patienten, die lange im Rollstuhl sitzen, ein erhöhtes Dekubitus Risiko haben und/oder bereits einen Dekubitus hatten (Narbenbildung). Zum Beispiel bei Lähmungen, Kraftlosigkeit, Hautempfindungsstörungen und/oder starken Schmerzen.
Größen: unterschiedliche Breiten, Längen und Höhen
Sitzfläche: strukturiert/unterteilt, teilweise auch anatomisch geformt.
Unterschiedliche Materialien: Verschiedene Schaumstoffe: Kaltschaum, Weichschaum, viskoelastischer Schaumstoff. Mehrschichtige Schaumstoffkissen (sandwichartig): Kombination aus unterschiedlichen Schaumstoffen verschiedener Härte übereinander.
Bezüge: unterschiedliches Material, teilweise auch mit Inkontinenzbezug lieferbar.
Befestigung am Rollstuhl: meist mit Klettband, teilweise auch mit Bändern.
Die Sitzkissen können eine manuelle Lagerung nicht ersetzen. Teilweise kann durch den Hilfsmitteleinsatz aber die Dauer des Sitzens verlängert werden.
Sollte ein Dekubitus im Gesäßbereich bestehen, ist eine totale Entlastung des gesamten Bereichs notwendig. Die pflegebedürftige Person sollte, bis zur Abheilung, überwiegend im Bett gelagert werden (z. B. Seitenlagerung).
Eine Ermittlung des Dekubitus-Risikos vor der Versorgung mit dem Hilfsmittel ist wichtig. Anhand dieser Beurteilung kann ein geeignetes Produkt ausgesucht werden.
Durch ständiges Sitzen auf einem Weichlagerungskissen kann die Körperwahrnehmung vermindert werden. Der Patient spürt sich nicht mehr so gut, weil er wie auf „Watte“ sitzt. Außerdem werden Bewegungen wie z. B. das Aufstehen erschwert, weil der Nutzer in den Schaumstoff einsinkt.
Nur den mitgelieferten, flexiblen Sitzbezug verwenden. Keine weiteren Sitzauflagen (Felle, Zellstoffauflagen, ...) auf das Antidekubitus-Sitzkissen legen. Die Wirkung des Kissens wird dadurch vermindert. Außerdem kann es beim Verrutschen der Auflagen zur Faltenbildung mit erhöhter Dekubitus-Gefahr kommen.
Vor dem Transfer in den Rollstuhl sollte immer die richtige Lage des Rollstuhlkissens überprüft werden (wo ist vorne, wo hinten). Außerdem ist auf Gegenstände unter dem Kissen oder im Kissenbezug zu achten, da diese schädlichen Druck ausüben können.
Bitte auf Materialermüdung achten. Je nach Benutzungsdauer, Intensität und Qualität sollte ein Kissen auch ausgewechselt werden.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Einige Schaumstoffsitzkissen mit einteiliger Sitzfläche (Produktgruppe Hilfsmittel gegen Dekubitus) sind im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert werden.
Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.