Ratgeber "Schaumstoffsitzkissen mit unterteilter Sitzfläche"
Schaumstoffsitzkissen dienen der Dekubitusprophylaxe und teilweise auch der Therapie. Sie wirken nach dem Prinzip der Weichlagerung und Scherkraftminderung. Im Gesäßbereich werden weiche Schaumstoffe eingesetzt. Der Patient sinkt dort gut ein, der Druck wird verteilt. Im Bereich der Oberschenkelauflage und der Randzone wird festeres Material verwendet. Dadurch bekommt der Nutzer mehr Halt. Er sitzt in einer Art „Mulde“ und kann nicht so schnell verrutschen. Das führt zu einer Verringerung der Schwerkräfte.
Die Sitzfläche ist unterbrochen oder strukturiert, z. B. durch Luftkanäle oder Noppen (im Gegensatz dazu siehe: Schaumstoffsitzkissen mit einteiliger Sitzfläche). Sie kann aus Schaumstoffen unterschiedlicher Härtegrade bestehen. Ein abnehmbarer, waschbarer Bezug dient als Schutz für das Kissen und reguliert das Mikroklima.
Hilfsmittelbeispiele
Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!
Für Patienten, die lange im Rollstuhl sitzen und daher ein erhöhtes Dekubitus-Risiko haben und/oder die bereits einen Dekubitus haben oder einen Dekubitus hatten (Narbenbildung). Zum Beispiel bei Lähmungen, Kraftlosigkeit, Hautempfindungsstörungen, Amputationen und/oder starken Schmerzen. Auch bei Haltungsproblemen, wie Beckenschiefstand einsetzbar.
Größen: unterschiedliche Breiten, Längen und Höhen
Sitzfläche: strukturiert/unterteilt, teilweise auch anatomisch geformt
Materialien: unterschiedliche Schaumstoffe wie z.B. Kaltschaum, Weichschaum, viskoelastischer Schaumstoff
Mehrschichtige Schaumstoffkissen: sandwichartige Kombination aus unterschiedlich Schaumstoffen verschiedener Härten übereinander
Bezüge: unterschiedliches Material, teilweise auch mit Inkontinenzbezug lieferbar
Befestigung am Rollstuhl: meist mit Klettband, teilweise auch mit Bändern
Die Sitzkissen können eine manuelle Lagerung nicht ersetzen. Teilweise kann durch den Hilfsmitteleinsatz aber die Dauer des Sitzens verlängert werden.
Sollte ein Dekubitus im Gesäßbereich bestehen, ist eine totale Entlastung des gesamten Bereichs notwendig. Die pflegebedürftige Person sollte bis zur Abheilung überwiegend im Bett gelagert werden (z. B. Seitenlagerung).
Eine Ermittlung des Dekubitus-Risikos vor der Versorgung mit dem Hilfsmittel ist wichtig. Anhand dieser Beurteilung kann ein geeignetes Produkt ausgesucht werden.
Durch ständiges Sitzen auf einem Weichlagerungskissen kann die Körperwahrnehmung vermindert werden. Der Nutzer spürt sich nicht mehr so gut, weil er wie auf „Watte“ sitzt. Außerdem werden Bewegungen wie z.B. das Aufstehen erschwert, weil der Nutzer in den Schaumstoff einsinkt.
Nur den mitgelieferten, flexiblen Sitzbezug verwenden. Keine weiteren Sitzauflagen (Felle, Zellstoffauflagen …) auf das Antidekubitussitzkissen legen. Die Wirkung des Kissens wird dadurch vermindert. Außerdem kann es beim Verrutschen der Auflagen zur Faltenbildung mit erhöhter Dekubitusgefahr kommen.
Vor dem Transfer in den Rollstuhl sollte immer die richtige Lage des Rollstuhlkissens überprüft werden (wo ist vorne, wo hinten). Außerdem ist auf Gegenstände unter dem
Kissen oder im Kissenbezug zu achten, da diese schädlichen Druck ausüben können.
Bitte auf Materialermüdung achten. Je nach Benutzungsdauer, Intensität und Qualität sollte ein Kissen auch ausgewechselt werden.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Einige Schaumstoffsitzkissen mit unterteilter Sitzfläche (Produktgruppe Hilfsmittel gegen Dekubitus) sind im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert werden.
Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.