Bei der Boden-Deckenstange handelt es sich um eine senkrecht verlaufende Haltestange, die zwischen Decke und Boden montiert wird. Sie steht senkrecht im Raum und benötigt keinen Kontakt zur Wand. Das Hilfsmittel dient der Unterstützung beim Aufstehen, Hinsetzen bzw. Stehen.
Ratgeber "Die Boden-Deckenstange – eine Aufstehhilfe zum Festhalten und Abstützen"
Hilfsmittelbeispiele
Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!
Zur Erleichterung des Umsetzens oder Aufstehens für Menschen mit Einschränkungen der unteren Gliedmaßen. Sie sollten über genügend Kraft in den Armen verfügen, um sich an der Stange hochzuziehen können.
- Form: Die meisten Boden-Deckenstangen sind gerade. Es gibt aber auch Modelle, bei denen zusätzlich noch verstellbare Griffe angebracht sind, um verschiedene Möglichkeiten zum Abstützen zu gewährleisten.
- Oberflächenbeschaffenheit: Es gibt Griffe mit glatter, angerauter oder profilierter Oberfläche.
- Befestigung/Montage: Die Stangen werden in der Regel an Decke und Boden geschraubt. Außerdem werden Klemmbefestigungen angeboten, da eine Verschraubung bei Fußbodenheizung oder im Duschbereich nicht immer möglich ist.
Bei beiden Befestigungsvarianten ist eine stabile Decke Voraussetzung.
Ergänzend zu den Ratgeberinformationen finden Sie hier Links zu Videos bei YouTube. Die Links dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Empfehlung dar. Gerne können Sie uns einen Vorschlag zur Einbindung eines weiteren Videos machen. Bitte senden Sie den entsprechenden Link an info@online-wohn-beratung.de. Besten Dank!
Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Einige Boden-Deckenstangen (Produktgruppe Sicherheitsgriffe und Aufrichthilfen) sind im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert werden.
Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.