Lagerungsfunktionssysteme ermöglichen gehandicapten Kindern in vielen unterschiedlichen Positionen und Stellungen entspannt und therapeutisch günstig zu liegen und/oder zu sitzen. Sie erleichtern die Wahrnehmung von Umwelteindrücken und/oder können motorische Fähigkeiten verbessern. Außerdem beugen sie Haltungsschäden und Kontrakturen vor.
Die Lagerungssysteme bestehen meist aus mehreren Einzelelementen in verschiedenen Formen. Es werden auch gepolsterte Metall- oder Holzgestelle angeboten. Da die einzelnen Elemente unterschiedlich zusammengesetzt werden können, ermöglichen sie verschiedene Lagerungspositionen.
Hilfsmittelbeispiele
Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!
Für Kinder, die auch am Tag gelagert werden sollten und bei denen Kontrakturen vermieden werden sollen. Zum Beispiel bei Lähmungen, Problemen mit der Muskelspannung, Einschränkungen der Kraft und/oder der Wahrnehmung.
In unterschiedlichen Formen und Größen erhältlich.
Aus unterschiedlichen Materialien hergestellt.
Mit verschiedene Zusatzkeilen für die Bauch-, Rücken-, Seiten- oder Sitzstellung ausgestattet.
Zubehör: Abduktions-/ Spreizkeile, Seitenkeile und Befestigungsgurte
Teilweise fahrbar.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Einige Lagerungsfunktionssysteme (Produktgruppe Lagerungshilfen) sind im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert werden.
Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.