Elektrorollstühle mit Stehfunktion ermöglichen dem Nutzer ein selbständiges Fahren und helfen ihm aus sitzender Position in eine aufrechte Stehhaltung zu kommen.
Der Antrieb und die Stehfunktion erfolgt über Elektromotoren, die über eine Bedieneinheit angesteuert werden. Fixiermöglichkeiten am Rollstuhl ermöglichen dem Rollstuhlbenutzer sicher in den Stand zu gelangen.
Die Elektrorollstühle können im Innen- und Außenbereich gefahren werden. Ein Fahren in der Stehfunktion ist bei manchen Modellen möglich, aber nur im Innenraum vorgesehen.
Hilfsmittelbeispiele
Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!
Für Personen, die in der Gehfähigkeit stark eingeschränkt oder gehunfähig sind und als therapeutische Maßnahmen ein regelmäßiges (mehrfach tägliches) Stehtraining durchführen müssen. Außerdem muss die Notwendigkeit für einen Elektrorollstuhl bestehen und eine manuelle Stehvorrichtung aufgrund der Behinderung nicht benutzt werden können.
Sitzmaß: Wird auf die Maße des Nutzers angepasst.
Mit Vorderrad, Mittelrad oder Hinterradantrieb erhältlich (weiterführende Erklärungen, siehe Info Antriebe Elektrorollstühle)
Zusatzfunktionen, elektrisch: Sitzlifter, Sitzkantelung, Rückenlehnverstellung, Beinstützenverstellung, teilweise totale Liegefunktion möglich.
Verschiedene Bedieneinheiten wählbar: Joystick oder Sondersteuerungen
Unterschiedliches Zubehör: Nackenstützen, Sitzeinheit, Seitenpelotten, Gurt- und Rückhaltesysteme
Eine individuelle Beratung und Anpassung sowie eine Vorab-Erprobung sind unbedingt notwendig.
Die Kosten für das Hilfsmittel werden von der Krankenkasse nur übernommen, wenn ein regelmäßiges (mehrfach tägliches) Stehtraining als therapeutische Maßnahme durchgeführt werden muss und andere Hilfsmittel nicht eingesetzt werden können.
Ergänzend zu den Ratgeberinformationen finden Sie hier Links zu Videos bei YouTube. Die Links dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Empfehlung dar. Gerne können Sie uns einen Vorschlag zur Einbindung eines weiteren Videos machen. Bitte senden Sie den entsprechenden Link an info@online-wohn-beratung.de. Besten Dank!
Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Einige Elektrorollstühle mit Stehfunktion (Produktgruppe Kranken- und Behindertenfahrzeuge) sind im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert werden.
Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.