Manuelle Rollstühle mit Stehfunktion ermöglichen es, aus sitzender Position in eine aufrechte Stehhaltung zu kommen. Je nach Bewegungsmöglichkeit des Nutzers kann eine mechanische (Gasfederunterstützung) oder auch eine elektrische Aufstehfunktion gewählt werden.
Bei der Aufstehfunktion mit der mechanischen Unterstützung muss der Rollstuhlfahrer die Funktion entriegeln, sich auf die Aufrichtbügel stützen und sein Gewicht nach vorne verlagern. Die Gasfederunterstützung bringt ihn dann in den Stand.
Zum sicheren Stehen sind verschiedene Fixiermöglichkeiten (Kniepelotten, Gurte) am Rollstuhl vorhanden. Der Antrieb des Starrrahmenrollstuhles erfolgt manuell über die Greifreifen und kann nur im Sitzen ausgeführt werden.
Hilfsmittelbeispiele
Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!
Für Rollstuhlfahrer ohne Stehfähigkeit, aber mit ausreichender Armfunktion z.B. nach Querschnittslähmung.
Verschieden Größen
Gasdruckfeder je nach Gewicht des Nutzers
Gesamtgewicht unterschiedlich
Wahl der Ausstattung möglich (Rückenwinkelverstellung, Sitzneigungsverstellung, verschiedene Fußstützen)
Eine individuelle Beratung und Anpassung sowie eine Vorab-Erprobung sind unbedingt notwendig.
Die Kosten für das Hilfsmittel werden von der Krankenkasse nur übernommen, wenn ein regelmäßiges (mehrfach tägliches) Stehtraining als therapeutische Maßnahme durchgeführt werden muss und andere Hilfsmittel nicht eingesetzt werden können.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Einige Rollstühle mit Stehfunktion (Produktgruppe Behinderten- und Krankenfahrzeuge) sind im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert werden.
Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.