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Ratgeber "Schrägliegebretter"

Schrägliegebretter bieten die Möglichkeit, unterstützt vom Liegen bis zum aufrechten Stehen zu gelangen. Die Schrägliegebretter bestehen meist aus einem fahrbaren Metalluntergestell. An ihm ist eine gepolsterte Liegefläche mit Neigungsverstellung montiert. Abgestützt wird der Nutzer im Bereich der Füße durch eine verstellbare Fußplatte. Die Knie, das Beckens und ggf. des Brustkorbes werden durch verschiedene Polster (Pelotten) und Haltegurte gehalten. Der Nutzer wird dabei durch die gesamte Auflagefläche gestützt und geführt. Die Höhe der Schrägliegebretter und der Abstützflächen ist auf individuelle Körpermaße einstellbar.

Hilfsmittelbeispiel

Stehbrett für ein stufenloses Aufrichten aus der liegenden Position

Stehbrett für ein stufenloses Aufrichten aus der liegenden Position

© RFH Rehatechnik

Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!

Bei stark beeinträchtigter oder nicht vorhandener Stehfähigkeit, z.B. durch Lähmungen oder Muskelschwund.

  • Unterschiedliche Größen und Designs werden angeboten. Schrägliegebretter sind in Größen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene erhältlich.
  • Mit einer starren Grundplatte oder einem bremsbaren Fahrgestell versehen. Es gibt auch eine Variante, mit der ein selbständiges Fortbewegen möglich ist.
  • Manuell (per Gasfeder) oder elektrisch zu verstellen.
  • Auch mit Bauchliegefunktion erhältlich.
  • Geteilte Fußstütze oder einteiliges Fußbrett möglich.
  • Verschiedene Zubehörteile: Therapietisch, Kopfstütze, Thorax-/Beckenpelotten, Haltegurte, Abduktionskeil, Kniepelotten

  • Das Schrägliegebrett muss genau eingestellt und der Hilfsmitteleinsatz geübt werden. Dies sollte in der Anfangsphase immer durch einen geschulten Therapeuten (Ergo- oder Physiotherapeuten) durchgeführt werden.
  • Ein Stehtraining von mindestens einer Stunde täglich wird empfohlen.

Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Einige Schrägliegebretter (Produktgruppe Stehhilfe) sind im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert werden.

Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.