Kontextnavigation überspringen

Ratgeber "Stehgeräte/Freistehbarren"

Stehständer dienen dem Stehtraining bei stark beeinträchtigter oder nicht vorhandener Stehfähigkeit. Das Freistehgerät sieht aus wie ein Stehtisch und ist zusätzlich mit verschiedenen Haltevorrichtungen und einer Aufrichtvorrichtung ausgestattet. Der Nutzer kann direkt mit dem Rollstuhl an den Stehtrainer heranfahren. Die Füße müssen dann auf eine Bodenplatte oder auf Fußstützen gestellt und gegebenenfalls fixiert werden. Die Unterschenkel werden durch Kniepelotten gehalten. Durch eine elektrische oder mechanische Aufrichtvorrichtung wird die Person in die Stehposition gebracht. Ein Therapietisch stützt den Nutzer vorne ab. Im Gesäßbereich wird er mit einem Gurt, einer Platte oder Pelotten gehalten.

Hilfsmittelbeispiele

  • Drei unterschiedliche Stehtrianervarianten.

    Dieser Stehtrainer ermöglicht auch den Personen das Stehen, die über keinerlei eigener Körperkontrolle verfügen.

    © moso® Motion Solutions GmbH / Copyrights EasyStand
  • Zwei Kinderstehtrainer eingesetzt im Kindergarten

    Kinderstehtrainer für unterschiedliche Anforderungen und Bedürfnisse

    © moso® Motion Solutions GmbH / Copyrights EasyStand
  • Aufrichten mit Hilfe des Stehtrainers vom Rollstuhl in drei Bildsequenzen.

    Dieser Stehtrainer eignet sich besonders für Nutzer mit guter Oberkörperstabilität oder für ein Stehtraining mit Assistenz.

    © moso® Motion Solutions GmbH / Copyrights EasyStand
  • Stehtrainer zur Stehtherapie für Kinder mit einer festen oder schrägverstellbaren Mittelsäule

    Stehtrainer zur Stehtherapie für Kinder mit einer festen oder schrägverstellbaren Mittelsäule

    © Schuchmann

Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!

Bei stark beeinträchtigter oder nicht vorhandener Stehfähigkeit, z.B. durch Lähmungen oder Muskelschwund.

  • Unterschiedliche Größen und Verstellbereiche
  • Verschiedene Aufstehvorrichtungen, so gibt es z.B. Modelle, die mit einem Gurtsystem arbeiten oder auch Varianten mit einer Sitzplatte, die zur Aufrichtung schräg nach oben geführt wird.
  • Nutzung: Es gibt Modelle, die selbständig genutzt werden können oder bei denen eine Hilfskraft notwendig ist. Dies ist abhängig von den Fähigkeiten des Nutzers.
  • Feststehend oder fahrbar, teilweise kann durch eine Hilfskraft geschoben werden oder die Bewegung ist durch einen Fahrmotor selbstständig möglich.
  • Bedienung: über einen eingebauten Handschalter oder eine kabellose Fernbedienung
  • Therapietisch: höhenverstellbar, teilweise winkel- und/oder tiefenverstellbar.
  • Einteilige Fußplatte oder zwei verstellbare Fußstützen
  • Kniepelotten: tiefen-, höhen-, breiten- und winkelverstellbar
  • Unterschiedliches Zubehör (Gurte, Pelotten, Polster)

  • Es gibt sehr große Unterschiede bei den Freistehgeräten. Für die Auswahl des richtigen Gerätes sollte auf jeden Fall der behandelnde Therapeut mit einbezogen werden. Eine Erprobung des Gerätes vor Beantragung ist notwendig.
  • Das Stehgerät muss genau eingestellt und der Hilfsmitteleinsatz geübt werden. Dies sollte in der Anfangsphase immer durch einen geschulten Therapeuten (Ergo- oder Physiotherapeuten) durchgeführt werden.
  • Ein Stehtraining von mindestens einer Stunde täglich wird empfohlen.

© moso® Motion Solutions GmbH / EasyStand

Ergänzend zu den Ratgeberinformationen finden Sie hier Links zu Videos bei YouTube. Die Links dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Empfehlung dar. Gerne können Sie uns einen Vorschlag zur Einbindung eines weiteren Videos machen. Bitte senden Sie den entsprechenden Link an info@online-wohn-beratung.de. Besten Dank!

Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Einige Stehgeräte (Produktgruppe Stehhilfe) sind im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert werden.

Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.