Ein feststehender Toilettenstuhl ist ähnlich aufgebaut wie ein Stuhl. Er besteht aus einem stabilen Gestell auf vier Standfüßen. Die Armlehnen und die Rückenlehne sind meist leicht gepolstert. Eine wasserfeste Platte mit Toilettenöffnung dient als Sitzfläche. Unter der Sitzfläche befindet sich eine Halterung, in die ein Toiletteneimer (mit Deckel) geschoben werden kann. Zur Abdeckung der Sitzfläche ist eine fest gepolsterte Auflage vorhanden.
Hilfsmittelbeispiele
Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!
Für Menschen, die vor allem nachts den Gang zur Toilette nicht rechtzeitig bewältigen können, z.B. aufgrund von Bewegungseinschränkungen, Schwäche oder auch bei Inkontinenz (Blasen- / Darmschwäche).
Aus unterschiedlichem Material (Metall, Kunststoff oder Holz)
In verschiedenen Designs erhältlich.
Bei einigen Modellen ist die Sitzhöhe verstellbar.
Meist sind die Armlehnen fest angebracht. Es gibt jedoch auch Modelle mit wegklappbaren Armlehnen.
Meist mit starren, aber auch mit klappbarem Rahmen erhältlich.
Teilweise mit gepolstertem Sitz und Abdeckplatte erhältlich.
Die meisten Modelle sind bis 130 kg Körpergewicht zugelassen.
Bei der Auswahl eines Toilettenstuhls sollte die selbständige Nutzung im Vordergrund stehen und nicht nur das Design.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Einige Toilettenstühle sind im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert werden.
Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.