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Ratgeber "Toilettensitze, Antidekubitus"

Pflegebedürftige Personen benötigen teilweise weiche Toilettensitze, weil sie kälteempfindlich sind (Hartkunststoff WC-Brillen sind kalt), ihre Haut zu Druckgeschwüren neigt (Dekubitusprophylaxe) und/oder sie lange auf der Toilette verweilen müssen. Die weichen Toilettensitze werden mittels Schrauben auf dem WC-Becken montiert.

Hilfsmittelbeispiele

  • Antidekubitussitz für die Toilette (2 Fotos: auf- und zugeklappt)

    Antidekubitus-Toilettensitz

    © Spahn Reha
  • Ein WC mit U-förmiger, hoher Sitzauflage aus bezogenem Schaumstoff

    Weiche Toilettensitzerhöhung

    © Thomashilfen
  • Ein WC mit blauer, gepolsterter Sitzauflage, die den Beckenrand umschließt

    Toiletten-Sitzpolster

    © Meyra

Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!

Für Personen mit einer Kälteempfindlichkeit, einem erhöhten Dekubitusrisiko (Lähmungen, Empfindungsstörungen der Haut, wenig Körpergewicht) und/oder bei krankheitsbedingter langer Verweildauer auf der Toilette.

  • Unterschiedliche Größen
  • Mit und ohne WC-Deckel erhältlich
  • Material des Sitzes: Je nach Modell kann der gepolsterte WC-Sitz aus unterschiedlichen Materialien hergestellt sein, dementsprechend ist auch die Weichheit unterschiedlich:
    - MDF-Platte mit dauerelastischer Schaumstoffpolsterung und Kunststoffbezug
    - PU-Schaum
    - PU-Schaum mit umlaufenden Stahleinlegern
  • Sitzoberfläche: Glatt oder minimale Strukturierung. Glatte Oberflächen führen zu einem Festkleben an der Haut.
  • Höhe: 1-3 cm oder auch in Form einer Toilettensitzerhöhung erhältlich (siehe auch Toilettensitzerhöhung).

© SPAHN REHA GmbH

Ergänzend zu den Ratgeberinformationen finden Sie hier Links zu Videos bei YouTube. Die Links dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Empfehlung dar. Gerne können Sie uns einen Vorschlag zur Einbindung eines weiteren Videos machen. Bitte senden Sie den entsprechenden Link an info@online-wohn-beratung.de. Besten Dank!

Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Das Produkt ist nicht im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt. Trotzdem kann es von der Krankenkasse im Rahmen einer Einzelfallentscheidung bewilligt werden, wenn die Notwendigkeit vom Arzt begründet wird (hohes Dekubitusrisiko und starke Obstipation). Zusätzliche Begründungen durch z. B. Therapeuten können hilfreich sein.

Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach.