Toilettenstützgestelle sind mit Armlehnen ausgestattet und erleichtern somit das Aufstehen und Hinsetzen und geben Sicherheit beim Sitzen. Sie werden vorwiegend eingesetzt, wenn die Montage von Stützklappgriffen nicht möglich ist (z.B. aufgrund einer Vorbauwand/Hohl-Wand).
Das Gestell besteht aus einem höhenverstellbaren U-förmigen Rohrrahmen mit rutschsicheren Füßen. Rechts und links befinden sich Armlehnen. Die beiden seitlichen Rahmen-Teile sind im vorderen Bereich durch Querstangen miteinander verbunden.
Hilfsmittelbeispiele
Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!
Für Menschen, die aufgrund ihrer körperlichen Einschränkungen nicht mehr in der Lage sind, sich auf das WC zu setzen oder sich davon zu erheben, und die außerdem eine Toilettensitzerhöhung ohne Armlehnen nicht nutzen können.
Freistehendes Modell: Steht auf vier Füßen, das U-Gestell wird um die Toilette gestellt, eine Höheneinstellung des Rahmens und somit auch der Armlehnen ist meistens möglich. Bei der Nutzung ist eine beidseitige Abstützung notwendig, damit das Gestell nicht kippt.
Befestigung am WC-Becken: Das Gestell wird um das WC-Becken platziert und mit schwenkbaren Auslegern an diesem befestigt. Die Armlehnen sind in der Höhe einstellbar.
Ein Toilettenstützgestell kann eine Alternative zu einer Toilettensitzerhöhung sein. Besonders für WC-Becken mit einer besonderen Form (z. B. Designer-WC-Becken) werden keine passenden Toilettensitzerhöhungen angeboten. Der Einsatz eines Toilettenstützgestelles ist immer möglich und ist nicht abhängig von der Form des WC-Beckens.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Einige Toilettenstützgestelle sind im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert werden.
Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.