Aufrichter (Bettgalgen) sind am Kopfende des Bettes platziert. Die Metallkonstruktionen verfügen über einen höhenverstellbaren Griff (Triangel). Sie werden eingesetzt, um selbständig die Position des Oberkörpers zu verändern, um sich aus der Liege- in die Sitzposition aufzurichten oder das Gesäß anzuheben.
Ratgeber "Aufrichter / Bettgalgen"
Hilfsmittelbeispiele
Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!
Zur Erleichterung des Positionswechsels im Bett für Menschen mit Bewegungseinschränkungen der unteren Gliedmaßen, die aber über genügend Armkraft verfügen, um sich hochzuziehen.
- Pflegebett-Zubehör: Der Aufrichter ist bei einem Pflegebett ein Zubehör-Teil und kann dort wahlweise rechts oder links in eine dafür vorgesehene Halterung gesteckt werden.
- Wandmontage: Diese Variante wird mit einer Grundplatte an die Wand montiert. Die Stellung des Aufricht-Armes ist meist feststellbar.
- Freistehend: Das Gestell wird hinter das Bett gestellt. Der freistehende Bettgalgen verfügt über einen standfesten Fuß, in den ein L-förmiges Rohrgestell gesteckt wird. An diesem befindet sich ein Triangel-Griff.
- Deckenmontage: Der Triangel-Griff kann mit einem Seil verlängert und direkt an der Decke, z. B. an einem Schaukelhaken, befestigt werden.
- Beim Einsatz einer Aufrichthilfe wird der Schulterbereich sehr stark belastet. Der Einsatz einer Bettleiter (siehe unten) ist gelenkschonender.
- Die Aufrichthilfe kann meist nicht eingesetzt werden, um sich an die Bettkante zu setzen. Der Radius des Hilfsmittels ist für diesen Zweck ungenügend.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind: Einige Aufrichter/Bettgalgen sind im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgeführt. Liegt ein Rezept von einem Arzt vor, kann das Hilfsmittel von der Krankenkasse finanziert werden.
Wenn Sie privat versichert sind: Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) können die Kosten für das Hilfsmittel von der Privaten Krankenkasse (PKV) erstattet werden, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Bitte fragen Sie vorher gegebenenfalls bei Ihrer Privaten Krankenkasse nach. Die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel erfolgt wie bei der gesetzlichen Pflegekasse.