Kontextnavigation überspringen

Ratgeber "Notfall-Hebe-Stühle"

Das Aufrichten einer gestürzten Person durch nur eine Hilfskraft erweist sich oft als schwierig. Um den Rücken der Hilfskraft zu schonen und ein sicheres Aufrichten zu ermöglichen, kann ein Aufhebehilfe wie z.B. ein Hebestuhl bzw. Hebesitz eingesetzt werden. Die meisten Hebehilfen können zum Transport zusammengeklappt oder zerlegt werden. Einige Hebehilfen haben Räder. Die Aufhebehilfen können ortsunabhängig (im Innen- und Außenbereich) und auch in engen Räumen eingesetzt werden. 

Hilfsmittelbeispiele

  • Mobile Hebehilfe für gestürzte Personen

    © aacurat
  • Die folgenden 6 Bilder zeigen schrittweise das Anlegen der Hebehilfe an die gefallene Person.

    Die folgenden 6 Bilder zeigen schrittweise das Anlegen der Hebehilfe an die gefallene Person. Nach dem einfachen, schnellen Zusammenbau kann der Hebestuhl an die Person angelegt werden.

    © aacurat
  • Hebestuhl Raizer M – Eine Frau bringt einen Mann von liegender in die stehende Position.

    Per Handkurbel manuell betriebener Hebestuhl für die Unterstützung der Pflege im häuslichen Bereich.

    © ATO FORM
  • Aufrichten einer gestürzten Person mit dem Hebestuhl Raizer M.

    Von liegender in die stehende Position in nur wenigen Minuten.

    © ATO FORM
  • IndeeLift, die elektrische Aufhebehilfe

    Elektrische Aufhebehilfen ermöglichen es ihnen, einer gestürzten Person, ohne Kraftaufwand nur per Knopfdruck vom Boden auf zu helfen.

    © aacurat
  • Hebesitz StandUpMini - eine Person wird auf dem Hebesitz platziert

    Hebestühle übernehmen schwere Hebearbeit und schonen Helfer, wie z.B. Pflegepersonal, vor unnötiger Belastung und Kraftanstrengung.

    © Transfertechnik Meholm
  • Hebesitz StandUpMini - Postion unten - Position halbhoch

    Eine Aufrichthilfe mit Armlehnen und Rädern. Dieser Hebesitz hat eine Hebekraft bis 180 Kilo.

    © Transfertechnik Meholm

Zur Illustration der im Ratgeber "Hilfsmittel für die häusliche Pflege" beschriebenen Gegenstände verwendet Barrierefrei Leben e.V. neben eigenen Fotos Bildmaterialien von Dritten (z.B. Vereinen, Verbänden, Herstellern und Händlern). Die Darstellung und Nennung von Produkten und Herstellern dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Empfehlung dar. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Barrierefrei Leben e.V. verkauft keine Produkte!

Aufrichthilfen wie Hebestühle und Hebesitze werden zur Pflegeerleichterung eingesetzt, da sie das rückenschonende Aufrichten einer gestürzten Person durch eine Hilfskraft ermöglichen. Die Nutzung erfolgt vorwiegend bei Personen, die aufgrund ihrer Erkrankung häufig stürzen (z.B. durch Gleichgewichtsstörungen, Schwindel oder die Gangunsicherheiten durch Lähmungen, Kraftlosigkeit oder Amputationen aufweisen) und die nicht in der Lage sind, sich nach einem Sturz selbständig wieder aufzurichten.

  • Manuelles Aufrichten: Es gibt starre und zerlegbare Aufhebestühle. Je nach Modell wird der Hebestuhl einfach angehoben oder mit einer Kurbel hochgedreht. Die Hebekapazität beträgt je nach Modell zwischen 100 kg bis 150 kg.
  • Motorisches Aufrichten: Angeboten werden auch elektrische Modelle mit einer Hebekapazität je nach Modell zwischen 150 kg bis 180 kg.
  • Einige Modelle haben Räder, dies erleichtert den Transport.
  • Je nach Hebestuhl gibt es Armlehnen oder Gurte.

  • Bei der Nutzung des manuellen Systems muss unbedingt die körperliche Konstitution des Helfers berücksichtigt werden, da dieser circa ein Viertel des Patientengewichtes für die Hubarbeit beim Aufrichten des Not-Hebestuhls aufbringen muss.
  • Notfall-Hebe-Stühle sollten nur von Personen genutzt werden, die eine Einweisung in die Anwendung mit der Aufrichthilfe bekommen und die Bedienungsanleitung gelesen haben.
  • Es sollte gründlich erprobt werden, ob die Hilfe für den Patienten geeignet ist.
  • Die Produkte dienen nur zum Aufheben bzw. Aufrichten einer Person. Die Räder sind beim Hebesitzen nur für den Transport des reinen Gerätes vorgesehen, sie dürfen damit nie Patienten transportieren.
  • Achten sie auf die maximale Hebegrenze. Diese darf nicht überschritten werden!

Das Produkt muss selbst bezahlt werden.